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Laserschutz

Setzen Sie Ihre Laser jederzeit sicher und rechtskonform ein

Setzen Sie in Ihrem Unternehmen Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 ein, sind Sie nach § 5 der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung dazu verpflichtet, eine fachkundige Person zum Laserschutzbeauftragten zu bestellen, wenn Sie nicht selber fachkundig sind.

Sie sind sich nicht sicher? Dann fragen Sie uns. Gerne helfen die Experten von KUECK Industries Ihnen weiter. Wir prüfen für Sie, ob Sie einen solchen Beauftragten bestellen müssen oder unterstützen Sie fachkundig (auch nur) bei der Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Lasern in Ihrem Unternehmen.

Denn selbst wenn Sie zwar mit Lasern hantieren, aber keiner dieser Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 zuzuordnen ist, müssen Sie eine fachkundig erstellte Gefährdungsbeurteilung vorweisen können. Auch dabei helfen Ihnen unsere fachkundigen Experten.

Bedenken Sie, auch Materialbearbeitungslaser und andere Laser der Klassen 1 und 2 können bei Instandhaltungs-, Wartungs-, und Beschickungsarbeiten die Expositionsgrenze nach den einschlägigen Vorschriften überschreiten und gelten dann als Laser der Klasse 4. Dann sind eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Ausbildungen und Schulungen
Hier erfahren Sie alles über Ausbildungen und Schulungen für den Bereich Laserschutz