Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und die Voraussetzungen an die zu bestellende Person sind in Gesetzen, Verordnungen und anderen Rechtsnormen geregelt:
- Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV)
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Kapitel 1.8.3 Sicherheitsberater
- Gefahrgutverordnungen Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
KUECK Industries stellt Ihnen den externen Gefahrgutbeauftragten zur Erfüllung ihrer Unternehmerpflichten.