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Gefahrgutberatung

Gefahrgut – Betreuung und Beratung
für Hersteller, Logistik und Handel

Gefahrgut kann in jedem Unternehmen vorkommen

Wer als Unternehmer mit gefährlichen Gütern – umgangssprachlich Gefahrgut – umgeht, muss geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen vor allem sicherstellen, dass alle betroffenen Mitarbeiter über die richtige Handhabung und den richtigen Umgang mit diesen Gefahrgütern unterwiesen sind. Die Beschäftigten müssen über die Risiken einer falschen Handhabung informiert sein.

Wichtig: Diese gesetzlichen Anforderungen gelten für alle Betriebe, die gefährliche Güter herstellen, lagern, verpacken, verladen oder befördern. Man unterscheidet alle Vorgänge, die mit dem Verpacken, Lagern und Befördern zu tun haben, diese unterliegen dem Gefahrgutrecht. Herstellung, Lagerung und Umgang im Alltag hingegen unterliegen dem Gefahrstoffrecht. Die verschiedenen Experten von KUECK Industries kennen sich in beiden Bereichen aus.


Gefahrgutberatung

Nicht jedes Unternehmen, welches mit Gefahrgut umgeht, muss auch einen Gefahrgutbeauftragten nach dem einschlägigen Gefahrgutrecht bestellen. Das entbindet das Unternehmen nicht davon, die gefahrgutrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Betreiben Sie einen Heizgastank mit mehr als 3.000 Litern Volumen, unterliegen Sie definitiv besonderen gefahrgutrechtlichen Bedingungen.

Die Gefahrgutexperten von KUECK Industries ermitteln gemeinsam mit Ihnen die Risiken und Gefahren, unterweisen Ihre Beschäftigten und erstellen mit Ihnen die notwendigen Dokumente. Es muss gar kein Schaden entstanden sein. Eine ungeeignete Verpackung reicht aus, um ordnungswidrig zu handeln und einen Bußgeldbescheid über bis zu 50.000 € bei einer Kontrolle zu riskieren.

Gefahrgutbeauftragten-Betreuung

Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und die Voraussetzungen an die zu bestellende Person sind in Gesetzen, Verordnungen und anderen Rechtsnormen geregelt:

  • Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV)
  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Kapitel 1.8.3 Sicherheitsberater
  • Gefahrgutverordnungen Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

KUECK Industries stellt Ihnen den externen Gefahrgutbeauftragten zur Erfüllung ihrer Unternehmerpflichten.

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Ausbildungen und Schulungen
Hier erfahren Sie alles über Ausbildungen und Schulungen für den Bereich Gefahrgutberatung