Betrieblicher Brandschutz ist Pflicht für jeden Unternehmer
Das regelmäßige Überprüfen der Funktion der Brandschutzeinrichtungen sowie die Ausbildung von Mitarbeitern als Brandschutzhelfer sind nach dem Arbeitsschutzrecht heute unerlässlich.
Die Experten von KUECK Industries helfen Ihnen weiter, als externe Brandschutzbeauftragte nach Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) und anderen länderspezifischen Vorschriften.
Wir erstellen und pflegen für Sie
die Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne
Evakuierungspläne und -konzepte inkl. Stellung der notwendigen Ausrüstung
Notfallmanagement und Notfallhandbuch nach allen geltenden Regelwerken.
Dabei kommt Ihnen unsere mehr als 20-jährige Erfahrung zu Gute.
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Ausbildungen und Schulungen
Hier erfahren Sie alles über Ausbildungen und Schulungen für den Bereich Brandschutz