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Bauberatung

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrecht

Jedes gewerblich in Deutschland genutzte Gebäude muss den Anforderungen aus dem Baurechtund dem Arbeitsschutzrecht genügen. Es muss die Anforderung aus derArbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genauso erfüllen, wie die aus dem Bauordnungsrecht der Länder. Aber auch aus dem Gefahrstoffrecht oder dem Infektionsschutzrecht können bauliche Anforderungen erwachsen. Als Arbeitgeber oder Unternehmer müssen Sie nach § 3 ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung für ihre gewerblich genutzten Gebäude vorlegen können und sicherstellen, dass diese Anforderungen erfüllt sind.

Dabei reicht es nicht, diese nach der Fertigstellung zu erstellen und aufzuschreiben, dass man die Verordnung „nun leider nicht mehr“ erfüllen kann. Das kann zu einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Arbeitsschutzbehörden führen.

Die Gefährdungsbeurteilung soll bereits bei der Planung erstellt werden, damit kostspielige Nachbesserungen vermieden werden können. Mit den richtigen Formulierungen erreichen Sie bereits bei der Ausschreibung der Planung und späteren Bautätigkeit, dass die Anforderungen des Arbeitsschutzrechts erfüllt sind.

Die Experten von KUECK Industries greifen auf langjährige Erfahrung bei der Planungsbegleitung und baulichen Umsetzung für Arbeitsstätten zurück. KUECK Industries erstellt Ihnen die Gefährdungsbeurteilung und berät Sie sowie Ihre Fachplaner bei der Planung und Umsetzung Ihrer Ideen und Vorstellungen. Unsere Referenzprojekte sind zum Beispiel:

  • Neubau eines Verwaltungsgebäudes für rund 1.000 Beschäftigte
  • Neubau zweier Hochschulgebäude für die Lehre und biomedizinische Forschung
  • Neubau eines Büro- und Laborgebäudes für eine Überwachungsbehörde
  • Neubau eines Klinikzentrums der Maximalversorgung mit mehreren Gebäude
  • Umbau einer Lagerhalle in ein teilautomatisiertes Logistikzentrum
  • Neubau eines Logistikzentrums
  • Umbau von Klinikgebäuden

Gerne beraten wir Sie individuell. Wir freuen uns auf Ihren Kontaktaufnahme.

Häufig benötigen Sie bei solchen Bauvorhaben auch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO). Für Informationen zu unserem SIGEKO-Angebot klicken Sie bitte hier.

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