Tödlicher Arbeitsunfall nach Sturz vom LKW ohne Zeugen?
Die BGHM berichtet über folgenden Fall: Ein Lkw-Fahrer wird bewusstlos neben seinem Fahrzeug aufgefunden und verstirbt im Krankenhaus. Niemand hat beobachtet, was sich zugetragen hat – handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Der Rettungsdienst wurde zu einem Kraftfahrer gerufen, der mit schweren Kopfverletzungen neben seinem Lkw liegen soll. Während der Versorgung durch den Rettungsdienst kam der Mann nach einiger Zeit zu sich und klagte über Kopfschmerzen und Schwindel. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass es zu dem Unfall gekommen war, während der Versicherte auf die Beladung seines Lkw gewartet hatte. Zeugen gab es nicht.
Der Lkw-Fahrer selbst konnte sich wohl nicht an das Unfallereignis nicht erinnern. Es blieb also die Frage, ob er infolge von Schwindel und Kopfschmerzen ohnmächtig wurde oder ob sich Kopfschmerzen und Schwindel als Folge eines Sturzes entwickelt hatten. Der Verunfallte wurde ins Krankenhaus gebracht. Dort wurden schwerste Kopfverletzungen festgestellt, woran er wenige Tage später verstarb. Obwohl der Unfallhergang nicht genau zu ermitteln war, kam das Landessozialgericht (LSG, LSG Baden-Württemberg vom 27.06.2022, Az.: L 1 U 377/21) zu dem Ergebnis, dass ein tödlicher Arbeitsunfall vorlag.
Nach Auswertung aller Beweise kam das LSG zu der Überzeugung, dass der Tod des Beschäftigten durch einen ebenerdigen Sturz gänzlich unwahrscheinlich war. Die massiven Kopfverletzungen sprachen für eine erhebliche Fallhöhe und damit für einen Sturz aus der Höhe der Fahrerkabine. Für einen anderen Unfallhergang gab es bei solch schweren Kopfverletzungen keinerlei Anhaltspunkte. Die nicht klärbare Frage, ob der Sturz aus dieser Höhe durch ein Stolpern oder Rutschen des Versicherten- oder möglicherweise durch einen Schwindelanfall verursacht worden war, sei für die rechtliche Bewertung des Ereignisses als Arbeitsunfall ohne Bedeutung.
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