Lori hat Büroverbot – Was das Urteil über Tiere am Arbeitsplatz bedeutet

Tiere im Büro sind für viele ein echter Wohlgefühlfaktor – für andere jedoch ein absolutes No-Go. Der Fall der Hündin Lori, die sechs Jahre lang stillschweigend mit zur Arbeit durfte und nun plötzlich ein Büroverbot erhielt, wirft eine wichtige Frage auf: Sind Tiere am Arbeitsplatz erlaubt? Und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen?
In diesem Beitrag klären wir die rechtlichen Grundlagen, geben praktische Tipps für Unternehmen und Mitarbeitende und zeigen, wie eine rechtssichere Lösung im Sinne aller Beteiligten aussehen kann.
Rechtslage: Wer entscheidet über Tiere am Arbeitsplatz?
Die zentrale rechtliche Grundlage ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO). Es erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort, Zeit und Ordnung der Arbeitsleistung zu bestimmen. Damit liegt es in seinem Ermessen, ob Tiere im Büro erlaubt sind.
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen:
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- Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung: Haustiere im Büro sind weder erlaubt noch verboten. Es kommt auf den Einzelfall an.
- Arbeitsschutz beachten: Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Tiere können durch Lärm, Geruch oder Allergien andere beschäftigte Personen beeinträchtigen.
- Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen: Entscheidend sind individuelle Regelungen und ob das Mitbringen von Tieren vertraglich untersagt oder gestattet ist.
Hinweis: Auch ohne ausdrückliche Genehmigung kann eine sogenannte „betriebliche Übung“ entstehen. Doch dafür müssen mehrere Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg gleich behandelt worden sein.
Fallbeispiel: Büroverbot für Hündin Lori
Im Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 8 GLa 5/25) wurde klar entschieden: Ein Arbeitgeber kann trotz jahrelanger Duldung das Mitbringen eines Hundes verbieten, wenn der Arbeitsvertrag dies untersagt. Das Gericht stellte klar, dass Duldung keine ausdrückliche Erlaubnis darstellt. Selbst eine emotionale Bindung zwischen Mensch und Tier reicht nicht aus, um das Direktionsrecht auszuhebeln.
Auch andere Urteile, wie das LAG Düsseldorf vom 24.03.2014 (Az. 9 Sa 1207/13), bestätigen diese Linie. Bereits das subjektive Bedrohungsgefühl von Kollegen kann ausreichen, um ein Tier vom Arbeitsplatz auszuschließen.
Fazit: Ohne ausdrückliche Zustimmung besteht kein Anspruch auf einen tierischen Arbeitsplatz. Arbeitgeber bleiben in der Verantwortung für Ordnung und Sicherheit.
Tiere am Arbeitsplatz: Drei wichtige Tipps für Unternehmen
Damit der Umgang mit Haustieren am Arbeitsplatz klar geregelt ist und nicht zu Missverständnissen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führt, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
1. Klare Regelungen in Arbeitsvertrag oder Betriebsordnung
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- Legen Sie schriftlich fest, ob und unter welchen Bedingungen Tiere mitgebracht werden dürfen.
- Erstellen Sie idealerweise auch eine interne Haustier-Richtlinie.
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2. Einzelfallentscheidungen dokumentieren
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- Wird ein Tier im Einzelfall erlaubt, sollte dies schriftlich begründet und mit Bedingungen verknüpft sein (z. B. Maulkorb, Hygiene, Verhalten).
- Denken Sie an die personenspezifische Gefährdungsbeurteilung, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Mehr dazu in unserem Artikel zur Gefährdungsbeurteilung.
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3. Für Sonderfälle sensibilisieren: Assistenztiere
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- Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen genießen Sonderstatus nach AGG und SGB IX.
- Ein pauschales Verbot kann hier diskriminierend sein.
- Eine individuelle Interessenabwägung mit entsprechender Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich.
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Beratung gewünscht? Unsere Experten unterstützen Sie gern bei der Erstellung individueller Regelungen und Gefährdungsbeurteilungen.
Tiere am Arbeitsplatz aus Sicht der Arbeitssicherheit
Als beratende Ingenieure für u. a. Arbeitssicherheit beobachten wir von KUECK Industries, dass die Frage nach Tieren am Arbeitsplatz immer häufiger aufkommt. Unternehmen müssen hier zwischen „Wohlbefinden am Arbeitsplatz“ und „Sicherheit und Gesundheit“ abwägen.
Risiken im Arbeitsumfeld:
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- Allergien, Phobien und Unverträglichkeiten
- Störung des Betriebsablaufs (z. B. durch Bellen, Fluchtverhalten, Unruhe)
- Hygieneprobleme in sensiblen Bereichen (z. B. Labore, Lebensmittelbereiche)
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Mögliche Lösungsansätze:
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- Räumliche Trennung (Tierfreie Zonen)
- Einzelfallentscheidungen je nach Arbeitsumgebung
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
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Fazit: Tiere am Arbeitsplatz brauchen klare Regeln
Ob Hund, Katze oder Kaninchen: Tiere am Arbeitsplatz sind kein Selbstverständnis. Rechtlich entscheiden die individuellen Regelungen im Unternehmen. Auch wenn jahrzehntelange Duldung vorliegt, kann ein Arbeitgeber jederzeit zurückrudern, wenn keine betriebliche Übung oder explizite Vereinbarung vorliegt.
Nur bei medizinisch notwendigen Assistenzhunden besteht ein besonderer Schutz. Ansonsten gilt: Ohne ausdrückliche Erlaubnis kein tierischer Arbeitsplatz.
Unser Tipp zum Schluss: Sichern Sie sich ab. Sorgen Sie für klare Regelungen, transparente Kommunikation und berücksichtigen Sie sowohl Tierfreunde als auch kritische Stimmen im Team.
Jetzt sind Sie gefragt!
Welche Erfahrungen haben Sie mit Tieren am Arbeitsplatz gemacht? Gibt es bei Ihnen im Unternehmen tierische Kollegen oder ein klares Haustierverbot? Schreiben Sie es uns in die Kommentare!
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