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Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe

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Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind das Fundament für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Sie müssen bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, aktuell und in deutscher Sprache vorliegen. Erfahren Sie hier, welche Pflichtinhalte vorgeschrieben sind, welche Sanktionen drohen und wie Sie in Ihrem Betrieb für Rechtssicherheit sorgen.

Warum Sicherheitsdatenblätter so wichtig sind

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist mehr als nur ein Dokument – es ist die Grundlage für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz im Unternehmen. Ohne gültiges und vollständiges SDB können Arbeitgeber weder Gefährdungsbeurteilungen noch Unterweisungen rechtskonform durchführen.

👉 Praxis-Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob die Ihnen vorliegenden Sicherheitsdatenblätter aktuell, vollständig und in deutscher Sprache sind. Nur so stellen Sie sicher, dass Beschäftigte Gefahren verstehen und Schutzmaßnahmen richtig umsetzen.


Rechtliche Rahmenbedingungen für Sicherheitsdatenblätter

Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind streng geregelt:

  • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – verpflichtet Hersteller und Lieferanten zur Bereitstellung.

  • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

  • Chemikaliengesetz (ChemG) und GefStoffV – setzen EU-Vorgaben in nationales Recht um.

  • TRGS 220 – konkretisiert in Deutschland formale Vorgaben und Pflichtinhalte.

Hersteller, Importeure und Händler müssen Sicherheitsdatenblätter unaufgefordert und kostenlos bereitstellen – spätestens bei der ersten Lieferung. Fehlen sie, sollten Unternehmen diese schriftlich anfordern.

👉 Mehr Details finden Sie direkt bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).


Anforderungen an die Sprache: Warum deutsch Pflicht ist

Nach REACH Artikel 31 Absatz 5 gilt: Sicherheitsdatenblätter müssen in der Amtssprache des Landes vorliegen, in dem ein Produkt in Verkehr gebracht wird. In Deutschland also zwingend in deutscher Sprache.

Der Grund: Beschäftigte müssen Gefahren und Schutzmaßnahmen eindeutig verstehen. Fremdsprachige SDBs werden von Aufsichtsbehörden nicht akzeptiert.

👉 Praxis-Tipp: Ergänzen Sie freiwillig Übersetzungen in weitere Sprachen für internationale Teams – aber die deutsche Fassung bleibt Pflicht.


Welche Informationen muss ein Sicherheitsdatenblatt enthalten?

Ein Sicherheitsdatenblatt ist ein standardisiertes Dokument mit 16 Pflichtabschnitten (ggf. ergänzt durch Expositionsszenarien). Laut REACH und TRGS 220 gehören dazu:

  1. Identifikation – Produkt, Hersteller, Notrufnummer

  2. Gefahrenbeschreibung – Einstufung, Piktogramme, Signalwort

  3. Zusammensetzung / Inhaltsstoffe

  4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

  5. Brandbekämpfungsmaßnahmen

  6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

  7. Handhabung und Lagerung

  8. Expositionsbegrenzung / persönliche Schutzausrüstung

  9. Physikalische und chemische Eigenschaften

  10. Stabilität und Reaktivität

  11. Toxikologische Angaben

  12. Umweltbezogene Angaben

  13. Entsorgungshinweise

  14. Transportangaben

  15. Rechtsvorschriften – national & europäisch

  16. Sonstige Angaben

Seit 2021 müssen außerdem Expositionsszenarien enthalten sein, wenn dies relevant ist. Auch Nanomaterialien und endokrine Effekte sind zu berücksichtigen (Verordnung 2020/878).

👉 Ein ausführlicher Überblick findet sich in der TRGS 220.


Pflichten und Sanktionen

Unternehmen müssen stets mit der aktuellen Version des Sicherheitsdatenblatts arbeiten. Werden neue Grenzwerte oder Einstufungen bekannt, ist das SDB unverzüglich zu aktualisieren und neu bereitzustellen.

Mögliche Folgen bei Verstößen:

  • Bußgelder bis zu 50.000 € (§ 26 ChemG)

  • Haftungsrisiken im Schadensfall

  • Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörden

👉 Praxis-Tipp: Legen Sie sich das Thema jährlich auf Wiedervorlage und kontrollieren Sie Ihre Unterlagen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Lieferanten automatisch neue Versionen zusenden.


Sicherheitsdatenblatt in der Praxis: So organisieren Sie sich richtig

Damit Sie im Alltag den Überblick behalten:

  • Nehmen Sie in Ihre Bestellung den Hinweis auf, dass SDBs unaufgefordert beizulegen sind.

  • Verwenden Sie nur Produkte, für die ein gültiges Sicherheitsdatenblatt vorliegt.

  • Archivieren Sie alle Versionen sorgfältig und dokumentieren Sie Änderungen.

  • Nutzen Sie die Inhalte für Ihre Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV) und Unterweisungen.


Fazit: Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter erfüllen und sicher arbeiten

Ein rechtskonformes Sicherheitsdatenblatt ist Pflicht und bietet zugleich Mehrwert für Arbeitsschutz, Umweltschutz und betriebliche Organisation. Achten Sie auf Vollständigkeit, Aktualität und die Bereitstellung in deutscher Sprache.

👉 Sie sind unsicher, ob Ihre Sicherheitsdatenblätter allen Anforderungen entsprechen?
Wir von KUECK Industries beraten Sie gemeinsam mit unseren Partnern umfassend in Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.

💬 Haben Sie in Ihrem Unternehmen schon Erfahrungen mit fehlenden oder fehlerhaften SDBs gemacht? Schreiben Sie uns gerne Ihre Meinung in die Kommentare!

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