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Prüfung von Ladekabeln für Elektrofahrzeuge – Ihre rechtliche Pflicht nach DGUV Vorschrift 3

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Elektromobilität ist längst im Arbeitsalltag angekommen – und mit ihr die Pflicht, auch Ladekabel von Elektrofahrzeugen regelmäßig prüfen zu lassen. Denn rechtlich gelten sie als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und müssen gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 überprüft werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorschriften gelten, wer prüfen darf, welche Prüfintervalle empfohlen sind und warum eine korrekte Dokumentation so wichtig ist.

Warum Ladekabel als Arbeitsmittel gelten

Ob im Fuhrpark, für Poolfahrzeuge oder auf dem Betriebshof: Ladekabel für Elektrofahrzeuge sind längst fester Bestandteil vieler Betriebe. Was viele nicht wissen – rechtlich gelten sie nicht als bloßes Zubehör, sondern als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Damit unterliegen sie denselben Prüfpflichten wie etwa Verlängerungskabel, Bürogeräte oder Werkzeuge.

Das bedeutet: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Kabel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. So vermeiden Sie nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern schützen auch Ihre Mitarbeitenden vor elektrischen Gefährdungen, Kurzschlüssen oder Bränden.

💡 Tipp: Eine regelmäßige Prüfung von Ladekabeln für Elektrofahrzeuge erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern verlängert auch die Lebensdauer der Ladeinfrastruktur.


Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Ladekabeln

Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen, wenn sie schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind.
Da Ladekabel für Elektrofahrzeuge im täglichen Einsatz stark beansprucht werden – durch Bewegung, Auf- und Abrollen, Witterung und Schmutz –, müssen sie regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden.

DGUV Vorschrift 3

Die zweite zentrale Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie schreibt in § 5 vor, dass die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel jederzeit gewährleistet sein muss.
Das schließt KFZ-Ladekabel ausdrücklich mit ein, da sie mit Netzspannung betrieben werden und somit Gefahrenpotenzial bergen.

Technische Regeln und Herstellerangaben

Darüber hinaus verpflichtet die BetrSichV Arbeitgeber, Herstellerinformationen und technische Regeln zu beachten. Für Ladekabel bedeutet das: Prüfen Sie nach den vom Hersteller vorgegebenen Methoden und Intervallen – nur so handeln Sie rechtskonform.

➡️ Weitere Informationen zur BetrSichV finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).


Gefährdungsbeurteilung und Prüfintervalle

Die Grundlage für jedes Prüfkonzept ist eine Gefährdungsbeurteilung. Sie legt fest, wie oft ein Ladekabel geprüft werden muss.

Empfohlene Prüfintervalle laut DGUV Vorschrift 3:

  • 6 Monate: bei starker Belastung, z. B. im Außeneinsatz oder auf Baustellen

  • 12 Monate: bei normaler Beanspruchung im Betrieb oder Fuhrpark

  • bis zu 24 Monate: bei sehr geringer Nutzung und dokumentiert niedriger Fehlerquote

Die Prüfung von Ladekabeln für Elektrofahrzeuge sollte also mindestens einmal jährlich erfolgen – häufiger, wenn Umgebungsbedingungen oder Beanspruchung dies erfordern.

💡 Tipp: Führen Sie eine separate Gefährdungsbeurteilung für Ihre Ladekabel durch. Die Expertinnen und Experten von KUECK Industries unterstützen Sie gerne dabei – inklusive Vorlage und individueller Bewertung.


Wer darf Ladekabel prüfen?

Nicht jede Elektrofachkraft darf automatisch Ladekabel von Elektrofahrzeugen prüfen.
Nach DGUV Vorschrift 3 und TRBS 1203 dürfen Prüfungen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung erfolgen, die zusätzlich als „Fachkundige Personen für Hochvoltsysteme“ (Stufe 2) qualifiziert sind.

Voraussetzungen:

  • Fortbildung gemäß Herstellervorgaben
  • Nutzung geeigneter Prüf- und Messgeräte
  • Arbeiten nach dokumentierter Verfahrensanweisung
  • ggf. Beschränkung auf bestimmte Kabeltypen oder Hersteller

👉 Eine bloße Sichtprüfung genügt nicht!
Zu einer vollständigen Prüfung gehören u. a.:

  • Isolationswiderstandsmessung
  • Schutzleiterprüfung
  • Messung des Berührungsstroms
  • Funktionsprüfung der Stecker und Ladeelektronik

Fragen Sie beim Hersteller Ihrer Fahrzeuge oder Ladegeräte nach den zugelassenen Prüfverfahren und beauftragen Sie nur entsprechend qualifizierte Prüfer.


Prüfprotokolle und Nachweise: Ihre rechtliche Absicherung

Sowohl § 14 BetrSichV als auch § 5 DGUV Vorschrift 3 fordern eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen.
Das Prüfprotokoll muss enthalten:

  • eindeutige Identifikation des geprüften Ladekabels (z. B. Inventarnummer)
  • Prüfverfahren und -ergebnisse
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person
  • Datum der Prüfung und nächstes Prüfintervall

Kennzeichnen Sie geprüfte Kabel mit Prüfplaketten oder Barcodes – diese erleichtern die Nachverfolgung, ersetzen aber nicht das Prüfprotokoll.

💡 Digitaler Tipp: Nutzen Sie elektronische Prüfsysteme, um Fristen, Intervalle und Nachweise effizient zu verwalten. So behalten Sie den Überblick und sind jederzeit audit-sicher.


Fazit: Sicherheit, Verantwortung und Vertrauen

Die regelmäßige Prüfung von Ladekabeln für Elektrofahrzeuge ist keine lästige Pflicht, sondern ein zentraler Baustein betrieblicher Sicherheit.
Sie erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben der BetrSichV und DGUV Vorschrift 3, sondern schützt Ihre Mitarbeitenden und Ihren Betrieb vor Ausfällen, Haftungsrisiken und Unfällen.

Wer Prüfpflichten ernst nimmt, profitiert doppelt:
✅ rechtssichere Nachweise gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften
✅ sichere Ladeinfrastruktur und geringere Ausfallzeiten
✅ Vertrauen und Akzeptanz für Elektromobilität im Unternehmen

➡️ Unser Tipp: Lassen Sie Ihre elektrischen Betriebsmittel – ob Ladekabel, Geräte oder ortsfeste Anlagen – durch den Technischen Prüfdienst von KUECK Industries prüfen.
Unter der Leitung unseres Elektromeisters Hans Hoffmann erhalten Sie fachgerechte Prüfungen, Dokumentation und Beratung aus einer Hand.

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👉 Elektrofahrzeuge am Arbeitsplatz – Sicherheit im Fokus der Elektromobilität


💬 Ihre Meinung ist gefragt:
Wie organisieren Sie die Prüfungen Ihrer Ladekabel im Betrieb?
Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen oder Fragen gerne in die Kommentare!

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