Neue Regelungen für gewerblich genutzte Leitern
Wussten Sie, dass Sie nicht jede Leiter in Ihrem Betrieb einsetzen dürfen? Schon seit dem 01.01.2018 sind Leitern in zwei Leiterklassen eingeteilt worden: Leitern für den beruflichen Bereich und Leitern für den privaten Bereich.
Die Experten von KUECK Industries stellen im Rahmen ihrer Begehungen immer wieder fest, dass nicht klar ist, ob die Leitern noch für den gewerblichen Zwecke verwendet werden dürfen und nur eine Kennzeichnung fehlt.
In der DIN EN 131 werden die wichtigsten Aspekte für tragbare Leitern im beruflichen wie privaten Bereich geregelt. Seit 2018 wurde die Norm nach und nach überarbeitet; zuletzt im Mai 2020 ist Teil 4 der DIN EN 131 veröffentlicht worden.
Benennung, Bauart und Funktionsweise
Eine der wichtigsten Änderungen ist die erhöhte Standbreite. Ab einer Leiterlänge von 3 m muss im Gewerblichen eine Stand-Verbreiterung oder eine Traverse vorhanden sein, wenn solche Leitern auch als Anlegeleitern genutzt werden sollen.
Mehrteilige Schiebe- und Mehrzweckleitern müssen mit einer Auszugssperre versehen sein, damit die Leiterteile nicht voneinander getrennt und einzeln verwendet werden können, sofern die Einzelteile länger als 3 Meter sind.
Das hat Auswirkungen auf die Anwendung: Kann die Leiter durch andere geeignete Maßnahmen wie Gurte oder Einhängehaken sicher aufgestellt werden, darf auf eine Traverse verzichtet werden. Ältere Leitern müssen nicht zwingend nachgerüstet werden: Allerdings muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, wie diese Leitern standsicher aufgestellt werden können. Die Experten von KUECK Industries helfen Ihnen hier gerne weiter. Die DGUV als Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherungen empfiehlt gleichwohl die Nachrüstung.
Neue Kennzeichnung erforderlich
Eine neue Kennzeichnung nach DIN EN 13131-2 auf den Leitern hilft sehr schnell dabei weiter zu erkennen, ob die Leiter für den gewerblichen Gebrauch geeignet und zugelassen ist oder nicht:
Die Leiter im linken Bild ist für gewerbliche und private Zwecke zugelassen. Eine Leiter mit dem Bild aus der rechten Abbildung dürften Sie im gewerblichen Bereich nicht (mehr) verwenden.
Betriebsanleitungen müssen dem Nutzer in gedruckter Form (auch als PDF) ausgeliefert werden. Daraus können sich dann auch Hinweise für die Prüfung der Leiter ergeben. Auf der Leiter müssen Sicherheits- und Verwendungshinweise deutlich sichtbar angebracht sein.
Die Experten von KUECK Industries beraten Sie im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung und der Prüfung von Leitern. Bitte sprechen Sie uns an.
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