Neue ASR A5.1: Arbeitsschutz im Freien wird konkret geregelt
Die neue ASR A5.1 Arbeiten im Freien konkretisiert erstmals, wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor Sonne, Regen, Wind und Gewitter schützen müssen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen jetzt verbindlich sind, wie die Gefährdungsbeurteilung erfolgt und was die Regel für Ihren Betrieb bedeutet.
Warum die neue ASR A5.1 Arbeiten im Freien so wichtig ist
Arbeiten im Freien gehören in vielen Branchen zum Alltag – etwa im Bauwesen, Garten- und Landschaftsbau, in der Entsorgung oder Logistik. Beschäftigte sind dort Witterungseinflüssen wie Sonne, Wind, Regen und Gewitter direkt ausgesetzt.
Um Arbeitgebern eine klare Orientierung zu geben, hat der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) im August 2025 die ASR A5.1 veröffentlicht. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für nicht allseits umschlossene Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien.
👉 Ziel: Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle, die regelmäßig unter freiem Himmel arbeiten.
UV-Strahlung: Unsichtbare Gefahr bei Arbeiten im Freien
Die ASR A5.1 betont, dass UV-Strahlung zu den größten Gefährdungsfaktoren im Freien zählt. Akute Folgen wie Sonnenbrand oder Augenentzündungen sind nur der Anfang – langfristig kann das Risiko für Hautkrebs oder Linsentrübungen steigen.
Der UV-Index (UVI) ist zentral für die Gefährdungsbeurteilung:
- UVI 1–2: geringe Belastung
- UVI 3–7: Schutzmaßnahmen erforderlich
- UVI ab 8: persönliche Schutzmaßnahmen zwingend
Aktuelle Werte erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz oder beim Deutschen Wetterdienst (DWD).
Empfohlene Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip
Technisch: Sonnensegel, Überdachungen, UV-abweisende Kabinen
Organisatorisch: Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen; Pausen im Schatten ermöglichen
Personenbezogen: UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille, LSF 50+
Arbeitgeber müssen geeignete PSA und Sonnenschutzmittel kostenlos bereitstellen.
Zudem ist bei regelmäßiger UV-Belastung eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach AMR 13.3 erforderlich.
💡 Tipp: Kombinieren Sie Ihre Unterweisungen zum UV-Schutz mit Informationen zu Hitze, Regen und Gewitter – so schaffen Sie ganzheitliches Bewusstsein für alle Witterungsgefahren.
Materialien und Schulungsunterstützung erhalten Sie selbstverständlich bei KUECK Industries.
Niederschlag: Regen, Schnee und Sichtbehinderung
Auch Regen und Schnee sind in der ASR A5.1 Arbeiten im Freien klar geregelt. Sie erhöhen die Rutschgefahr, schränken die Sicht ein und können durch Durchnässung oder Kälte zu weiteren Gefährdungen führen.
Die ASR orientiert sich an den Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes:
- A: normale Bedingungen – geringe Gefährdung
- B: Warnstufe 1–2 – erhöhte Gefährdung, Beobachtung nötig
- C: Warnstufe 3–4 – sehr gefährlich, Arbeit einstellen
Beispiele für Schutzmaßnahmen gegen Rutsch- und Sichtgefahren
Technisch: Überdachungen, abstumpfende Mittel, Kennzeichnungen
Organisatorisch: Winterdienste, Pausenregelungen, Arbeitsunterbrechungen
Personenbezogen: Rutschfeste Schuhe, Spikes, Reflektoren
➡️ Bei Nebel oder starkem Schneefall sollte keine Alleinarbeit erfolgen.
Sichere Kommunikationssysteme und Warnkleidung mit Reflektoren sind Pflicht.
Windkräfte: Unsichtbare Risiken erkennen und vermeiden
Wind birgt Gefahren durch Sturz, umherfliegende Teile oder herabfallende Bauteile.
Die ASR A5.1 Arbeiten im Freien ordnet Gefährdungen nach der Beaufort-Skala in drei Stufen ein:
| Stufe | Windstärke (Bft.) | Bedeutung |
|---|---|---|
| I | 6–7 | Arbeit erschwert, Vorsicht bei Leitern und Kranen |
| II | 8–10 | schwere Sturmbedingungen, hohe Gefährdung |
| III | ab 11 | Orkan – Arbeiten im Freien verboten |
Schutzmaßnahmen bei starkem Wind
Technisch: Windschutzwände, Sturmsicherungen, Halteeinrichtungen
Organisatorisch: Arbeiten anpassen oder einstellen, Material sichern
Personenbezogen: Staubmasken, Schutzbrillen, Sicherungsleinen
📌 Praxisbeispiel:
Beim Aufbau eines Gerüsts sind ab Beaufort 7 zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Ab Beaufort 10 muss die Arbeit eingestellt werden.
Auch auf Dachterrassen, die als Pausenflächen dienen, sollten Arbeitgeber lose Gegenstände sichern oder bei Sturmgefahr den Zugang sperren – ein wichtiger Beitrag zur Unfallvermeidung.
Gewitter: Schutz vor Blitzschlag nach der ASR A5.1
Blitzschlag zählt zu den gefährlichsten Risiken bei Arbeiten im Freien. Die ASR A5.1 Arbeiten im Freien nennt zwei Beurteilungsmethoden:
- Optisch-akustisch: Zeit zwischen Blitz und Donner > 10 Sekunden → geringe Gefahr
- Feldstärke-Messung: über 5.000 V/m → sehr hohe Gefahr
In der Praxis reicht meist die optisch-akustische Methode.
Sichere Bereiche sind:
- Gebäude mit Blitzschutzsystem
- Fahrzeuge mit Metallkarosserie („Faradayscher Käfig“)
- Arbeitsmaschinen mit geschlossener Kabine
Maßnahmen bei Gewitter
Technisch: Blitzschutzsysteme, sichere Unterstände
Organisatorisch: Frühwarnsysteme, Evakuierungsrouten, Arbeitsunterbrechung
Personenbezogen: Abstand zu Masten, metallischen Gegenständen, Bäumen
👉 Wichtig: Arbeiten dürfen erst nach offizieller Entwarnung wieder aufgenommen werden.
Fazit: ASR A5.1 Arbeiten im Freien – Sicherheit unter freiem Himmel
Mit der neuen ASR A5.1 Arbeiten im Freien liegt erstmals eine umfassende Technische Regel für Tätigkeiten unter freiem Himmel vor. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und integriert praxisnahe Beurteilungsmaßstäbe wie den UV-Index, die DWD-Warnstufen und die Beaufort-Skala.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
- Klare Orientierung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Rechtssicherheit durch Umsetzung nach dem TOP-Prinzip des ArbSchG
- Verbesserter Schutz der Beschäftigten bei Wind, Wetter und Sonne
🔧 Unterstützung von KUECK Industries
Unsere beratenden Ingenieure von KUECK Industries unterstützen Sie bei:
- der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A5.1,
- der Einführung geeigneter Schutzmaßnahmen,
- sowie bei Unterweisungen und Schulungen zu UV-, Witterungs- und Arbeitsschutz.
➡️ Kontaktieren Sie uns, um Ihre Arbeitsplätze im Freien sicher und regelkonform zu gestalten.
💬 Was halten Sie von der neuen ASR A5.1?
Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren – wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen und Meinungen!

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