Neue Anleitung zur Ersten Hilfe veröffentlicht.
Eine der Aufgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist es, Schriften zum sicheren und gesunden Arbeiten herauszugeben.
DGUV Vorschriften sind rechtsverbindlich wie staatliche Gesetze. DGUV Regeln erläutern Sachverhalte und geben in der Regel den Stand der Technik wieder. Mit DGUV Informationen und DGUV Grundsätzen erklären die Unfallversicherungsträger ihre Sichtweise zu bestimmten Themen. Diese sind gute Erkenntnisquellen, aber nicht verbindlich. Gleichwohl können sie Verweise zu verbindlichen Regelungen enthalten.
Die DGUV hat mit der DGUV I 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ und DGUV I 204-008 „Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ zwei neue Schriften veröffentlicht, auf die KI aktuell Sie hinweisen möchte.
Die DGUV Informationen aus dem Jahr 2017 wurde an die aktuellen internationalen Reanimationsrichtlinien des ERC/GRC aus dem Jahr 2021 angepasst. Außerdem wurden die neu erschienenen Normen für Verbandkästen berücksichtigt. Laut DGUV wurden schlussendlich redaktionelle Angleichungen an die DGUV Information 204-008 „Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ vorgenommen.
Ausführliche Informationen zur Reanimation finden Sie auf Internetseite des German Resuscitation Council. Die Laienreanimation, Notruf-Apps und Automatische Externe Defibrillatoren (AED) bekommen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse deutlich mehr Bedeutung. Ein einfaches und gutes Poster für den Reanimationsablauf finden Sie hier. Den obligatorischen Aushang der DGUV zur Ersten Hilfe im Betriebs haben wir hier für Sie verlinkt. Es ist kostenlos!
TIPP:
Planen Sie die Anschaffung eines AED sprechen Sie Ihre Berater von KUECK Industries gerne an. Wir vermitteln Ihnen hochwertige Geräte nebst Schulung zum Preis für unsere Kunden.
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