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LKW-Fahrer Arbeitsunfall: Sozialgericht Hannover weist Klage ab

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Das Sozialgericht Hannover hat kürzlich die Klage eines LKW-Fahrers abgewiesen, der versucht hatte, einen Vorfall während einer Verkehrskontrolle als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen. Der Fall zeigt deutlich, welche Grenzen für den Versicherungsschutz bei einem LKW-Fahrer Arbeitsunfall gelten. Doch was genau führte zu dieser Entscheidung?

Hintergrund des Falls: LKW-Fahrer im Verkehrskontrolle-Unfall

Im April 2019 war der Kläger, ein LKW-Fahrer, im Auftrag eines Logistikunternehmens unterwegs. Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle stellte die Polizei fest, dass sein Führerschein bereits zur Beschlagnahme ausgeschrieben war. Zunächst befolgte der Fahrer die Anweisungen der Beamten, verweigerte jedoch später die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel. In der darauf folgenden Auseinandersetzung zog er sich eine Ellenbogenverletzung mit Sehnenabriss zu, die eine längere Behandlung mit einem Oberarmgips erforderte.

Urteil: Kein Arbeitsunfall für den LKW-Fahrer

Das Gericht entschied, dass dieser Vorfall nicht als LKW-Fahrer Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Obwohl sich der Fahrer auf einem versicherten Betriebsweg befand, erlosch sein Versicherungsschutz in dem Moment, als er eigenmächtig handelte und den Anweisungen der Polizei nicht nachkam. Der Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit wurde durch sein Verhalten unterbrochen.

Das Gericht betonte, dass die polizeiliche Maßnahme zur Sicherstellung des Fahrzeugs im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers lag. Allerdings war es nicht im Interesse des Unternehmens, dass der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war und sich gegen die Anweisungen der Polizei stellte. Diese Handlungen standen nicht im Rahmen seiner beruflichen Pflichten, weshalb der Vorfall nicht als LKW-Fahrer Arbeitsunfall anerkannt wurde. (Sozialgericht Hannover, Urteil vom 10.06.2024 – S 58 U 232/20)

Fazit: Versicherungsschutz bei eigenmächtigem Handeln eingeschränkt

Dieser Fall verdeutlicht, dass der Versicherungsschutz bei einem LKW-Fahrer Arbeitsunfall erlischt, wenn der Fahrer eigenmächtig handelt und nicht im betrieblichen Interesse agiert. In diesem Fall unterbrach der Fahrer seine versicherte Tätigkeit, indem er den polizeilichen Anweisungen nicht nachkam. Auch wenn der Unfall auf einem Betriebsweg geschah, wurde er nicht als Arbeitsunfall anerkannt.

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