Skip to main content

GPSR: Die neue Produktsicherheitsverordnung kommt

|

Mit der Einführung der EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation) schlägt die Europäische Union ein neues Kapitel im Verbraucherschutz auf. Die GPSR ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und bringt weitreichende Änderungen für Hersteller, Händler und Verbraucher. Ziel dieser Verordnung ist es nicht nur, die Produktsicherheit zu erhöhen, sondern auch den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Aber was bedeutet die neue GPSR konkret für Unternehmen und Verbraucher? In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen und warum es für Unternehmen entscheidend ist, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Was regelt die GPSR?

Die GPSR (General Product Safety Regulation) enthält wesentliche Vorgaben für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die in der EU vertrieben werden. Sie bezieht sich auf alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen genutzt werden können. Dies umfasst nicht nur neue, sondern auch gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte. Produkte, die spezifischen EU-Harmonisierungsvorschriften unterliegen, sind von der GPSR teilweise ausgenommen, insbesondere hinsichtlich der erweiterten Hinweis- und Informationspflichten im Fernabsatz. Für eine sichere Klärung im Hinblick auf einzelne Produkte empfehlen wir von KUECK Industries diesbezüglich die Einholung einer Rechtsberatung.

Anforderungen an Hersteller und Händler

Die GPSR legt eine klare Verantwortungskette fest, die sich vom Hersteller über den Einführer bis hin zum Händler erstreckt. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind und den in der EU festgelegten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies umfasst sowohl die Konstruktion und Gestaltung der Produkte als auch die Bereitstellung von Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen. Händler müssen sich vergewissern, dass die von ihnen vertriebenen Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und bei der Lagerung und beim Transport keine zusätzlichen Risiken entstehen.

Die Informationen nach Artikel 19 der GPSR müssen eindeutig und gut sichtbar schon in den Produktangeboten angebracht werden.

Achtung:
Produkte müssen eindeutig gekennzeichnet sein, so dass die Verantwortlichen zugeordnet werden können. Für Produkte die aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt werden, muss eine eindeutige Adressangabe zu einer verantwortlichen Person innerhalb in der EU vorhanden sein.

Spezielle Regelungen und Ausnahmen der GPSR

Die GPSR gilt nicht für alle Produkte. Ausdrücklich ausgenommen sind unter anderem Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Pflanzenschutzmittel. Zudem gelten die Regelungen nicht für Antiquitäten, die häufig nicht den neuesten Sicherheitsnormen entsprechen. Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden und den Vorgaben der bisherigen Richtlinie entsprechen, dürfen weiterhin vertrieben werden. Eine umfangreiche Beschreibung der Ausnahmen finden Sie in Artikel 2 Abs. 2 der GPSR.

Übergangsvorschriften und Umsetzung

Die GPSR tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Produkte, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden und den bisherigen Richtlinien entsprechen, dürfen weiterhin vertrieben werden. Für neue Produkte müssen jedoch ab diesem Datum alle Anforderungen erfüllt werden.

Die EU-Kommission plant Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der neuen Regelungen, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Bisher wurde dazu aber nach Kenntnis von KUECK Industries noch nichts veröffentlicht.

Fazit zur GPSR

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt einen wichtigen Meilenstein für den Verbraucherschutz in der EU dar. Durch klare Vorgaben und erweiterte Informationspflichten soll die Sicherheit von Verbraucherprodukten weiter erhöht und der Binnenmarkt gestärkt werden.

Aber Hersteller, Einführer und Händler sind gefordert, sich frühzeitig auf die neuen Regelungen der GPSR einzustellen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Eine sorgfältige Umsetzung der GPSR kann nicht nur rechtliche Sicherheit gewährleisten, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit der Produkte stärken. Wir von KUECK Industries und unsere Partner unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und Anpassung Ihrer Prozesse.

Schreiben Sie einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert