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Erste Hilfe im Betrieb: Die Sache mit dem Schlüssel

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Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Diverse Regelungen zielen darauf ab, bei Arbeitsunfällen oder gesundheitlichen Notfällen am Arbeitsplatz schnell und effektiv helfen zu können. Doch was genau gibt es zur Ersten Hilfe im Betrieb zu beachten? Das haben wir für Sie einmal zusammengefasst.

Regelungen für die Erste Hilfe im Betrieb

In Deutschland legen das Arbeitsschutzrecht und die §§ 21 – 27 der DGUV Vorschrift 1 sowie die Arbeitsstättenregel ASR A4.3 fest, welche Maßnahmen Arbeitgeber treffen müssen, um eine angemessene Erste Hilfe im Betrieb sicherzustellen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sowohl die Erste-Hilfe-Ausstattung als auch die Ausbildung von Ersthelfern gewissenhaft planen und umsetzen müssen.

Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb

Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb beinhaltet nicht nur das Bereithalten eines Verbandkastens. Sie müssen mehr tun, damit ihre Notfallorganisation wirksam und rechtskonform aufgestellt ist. Stellen Sie sich dabei die Frage was nötig wäre, um Ihnen im Falle eines Unfalls oder internistischen Notfalls Erste Hilfe leisten zu können. Weniger wollen Sie für Ihre Mitarbeitenden sicher auch nicht organisieren. Kurzum, diese Pflichten haben Sie, wenn es um die Erste Hilfe im Betrieb geht:

  • Regeln Sie, wer sich bei Ihnen um die Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallorganisation kümmert. Andernfalls ist das Ihre Aufgabe als Arbeitgeber.
  • Stellen Sie sicher, dass Erste-Hilfe-Material, -Geräte und -Einrichtungen wie zum Beispiel auch Notruftelefone jederzeit während der Arbeit verfügbar und leicht zugänglich sind.
  • Organisieren Sie die regelmäßige Überprüfung der Erste-Hilfe-Ausstattung und stellen Sie sicher, dass verbrauchte, fehlende oder abgelaufene Materialien ausgetauscht bzw. ergänzt werden.
  • Stellen Sie die Anwesenheit einer ausreichenden Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern im Betrieb sicher.
  • Unterweisen Sie alle Beschäftigten im richtigen Verhalten im Notfall.

Diese Erste-Hilfe Ausstattung brauchen Sie im Betrieb

Art und Umfang der Erste-Hilfe Ausstattung in Ihrem Betrieb richten sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Sie benötigen in einer Küche sicher eine andere Ausstattung, als im Labor oder in der Werkstatt. Die grundsätzlichen Anforderungen sind aber immer gleich. Gemäß ASR A4.3 müssen Unternehmen mit einer Grundausstattung an Erste-Hilfe-Materialien ausgestattet sein. Dazu gehören unter anderem

  • Verbandkästen nach DIN 13157 oder DIN 13169, je nach Betriebsgröße und spezifischem Bedarf. Die Experten von KUECK Industries empfehlen lieber mehrere kleine Verbandkästen nach DIN 13157 einzusetzen und dadurch die Erreichbarkeitswege zu verkürzen, als einen großen Verbandkasten nach DIN 13169 aufzuhängen.
  • Augenspülflaschen oder Körpernotduschen können in Bereichen notwendig sein, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, oder das Risiko der Augenverletzungen erhöht ist.
  • Abhängig von der Arbeitsumgebung können spezielle Rettungsgeräte oder Tragen erforderlich sein.
  • Erste-Hilfe-Räume werden in größeren Betrieben oder auf Baustellen notwendig.

Denken Sie bei der Ausstattung der Ersten Hilfe im Betrieb an besondere Zielgruppen wie Kinder. Für diese bedarf es möglicherweise spezielles Verbandmaterial, weil Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Arbeiten Sie mit gefährlichen Stoffen, dann kann es notwendig werden, spezielle Gegengifte (Antidote) bereit zu halten.

Und damit sind wir beim Titel dieses Artikels: Wenn der Schlüssel für den Verbandschrank auf dem Schrank versteckt ist und niemand ihn findet, kann man im Notfall nicht helfen. Verschließen Sie Erste-Hilfe-Ausrüstung nicht. Verstellen Sie den Schlüssel nicht. Erste-Hilfe-Ausrüstung muss jederzeit verfügbar sein!

Erste Hilfe im Betrieb – die Anzahl der Ersthelfer

Die Anzahl der auszubildenden Ersthelfer richtet sich nach der Betriebsgröße und der Art der Tätigkeit. Gemäß DGUV Vorschrift 1 muss in Betrieben mit 2 bzw. bis zu 20 anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer anwesend sein.

Bei mehr als 20 Versicherten müssen in Büro- und Handelsbetrieben mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet sein. In allen anderen Betrieben sind es 10%. In Kindertageseinrichtungen ist ein anwesender Ersthelfer pro Gruppe erforderlich.

Vergessen Sie nicht, für die Erste Hilfe im Betrieb, Ersthelfer alle zwei Jahre fortbilden zu lassen.

In Kindertageseinrichtungen müssen Sie auch Mitarbeitende vorhalten, die speziell in der Ersten Hilfe am Kind geschult sind. Denn je jünger die Kinder sind, desto spezieller die Anforderungen an die Erste Hilfe.

TIPP für die Erste Hilfe im Betrieb:

Binden Sie ihre jungen Kolleginnen und Kollegen mit ein. Menschen, die gerade den Führerschein erworben haben oder erwerben, gelten aufgrund der dafür absolvierten Erste-Hilfe-Ausbildung als Ersthelfer. Ohne Fortbildung längstens jedoch zwei Jahre.

Die Kosten für die notwendigen Ersthelfer trägt Ihre gesetzliche Unfallversicherung, also BG oder Unfallkasse.

Notrufeinrichtung für die Erste Hilfe im Betrieb

Als Arbeitgeber haben Sie sicherzustellen, dass ständig zugängliche Meldeeinrichtungen (z.B. Telefone) zum unverzüglichen Absetzen eines Notrufes vorhanden sind. Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung können sich andere oder weitere Maßnahmen ergeben.

Erste Hilfe im Betrieb – Hinweis zur Soft-Telefonie:

Immer häufiger treffen die Berater von KUECK Industries auf die Situation der sogenannten „Soft-Telefonie“. Das heißt es gibt im Unternehmen keine Telefonendgeräte mehr, sondern Telefonate werden über den eingeschalteten Computer geführt.

In diesem Falle müssen Sie als Unternehmer aber trotzdem sicherstellen, dass der Notruf unverzüglich abgesetzt werden kann. Im Notfall können Sekunden wertvolle Zeit sein. Wenn dann erst ein Rechner wieder hochgefahren werden muss, ginge wertvolle Zeit verloren und ein Notruf könnte nicht mehr unverzüglich abgesetzt werden.

TIPP:

Nutzen Sie Soft-Telefonie? Dann installieren Sie an zentralen Orten jederzeit verfügbare Hardware-Telefone und kennzeichnen Sie diese mit dem Piktogramm nach ASR A1.3.

Ist es bei Ihnen erforderlich eine 0 vorzuwählen um eine Amtsleitung zu erhalten – 0-112 – empfehlen die Experten von KUECK Industries, dieses auf dem Telefon anzubringen, damit die Beschäftigten in der Hektik des Notfalls die richtige Rufnummer wählen und eine optimale Erste Hilfe im Betrieb gewährleistet ist.

Fazit zur Ersten Hilfe im Betrieb

Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb ist eine grundlegende Verantwortung jedes Arbeitgebers und ein zentraler Pfeiler der betrieblichen Sicherheitsorganisation. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Bereitstellung der erforderlichen Ausstattung und Ausbildung können Unternehmen nicht nur rechtliche Konformität sicherstellen, sondern auch das schnelle und effektive Handeln im Notfall gewährleisten. Eine gut organisierte Erste-Hilfe-Versorgung im Betrieb rettet im Ernstfall nicht nur Leben, sondern unterstreicht auch die Fürsorge des Arbeitgebers gegenüber seinen Angestellten. Die Berater von KUECK Industries helfen Ihnen gerne bei der Aufstellung einer rechtskonformen und wirksamen Notfallorganisation für die Erste Hilfe im Betrieb. Unsere Schwestergesellschaft komfakt Training organisiert für Sie gerne die Ausbildung der Ersthelfer.

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