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El-Niño – ein Wetterphänomen könnte 2023 wichtig werden.

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Seit 2015 sind die Temperaturen immer weiter angestiegen. Die Jahre 2015 bis 2022 waren die acht wärmsten – auf der Erde bisher gemessenen – Jahre. Wissenschaftler erwarten für das Jahr 2023 ein Wetterphänomen, welches die durchschnittlichen Temperaturen weiter in die Höhe steigen lässt. Darauf kann man sich jetzt auch im Unternehmen vorbereiten und Maßnahmen einleiten für den Fall, dass…

Seit 1850 werden Wetterdaten aufgezeichnet. Die Auswertung beunruhigt nun die Wissenschaft. Denn die Jahre 2015 bis 2022 fielen in eine Phase mit dem kühlend wirkenden, sogenannten Wetterphänomen La Niña. Die Experten sehen diese La-Niña-Phase nach drei Jahren jetzt zu Ende gehen und erwarten, dass das Pendant El Niño bald folgt. Dieses Phänomen lässt die Temperaturen jedoch (zusätzlich) zusätzlich in die Höhe schnellen.

So rechnete die US-Klimaforschungsbehörde NOAA Anfang Januar mit dem Übergang von La Niña in eine sogenannte neutrale Phase zwischen Januar und März. Außergewöhnlich warme Tiefengewässer im tropischen Westpazifik können demnach zu globalen Temperaturrekorden in 2023 und 2024 führen, weil ein Teil der Meereswärme in die Atmosphäre abgegeben wird. Die Weltwetterorganisation WMO in Genf rechnet sogar damit, dass zu mehr als 95 % die höchste Temperatur des bisher heißesten Jahres bis ins Jahr 2026 übertroffen wird.

Arbeitswelt an hohe Temperaturen anpassen.

Das ist die Forderung, die sich für Sie als Unternehmen daraus ergibt. Denn die Arbeitsstättenverordnung regelt über die Technische Regel ASR A3.5, unter welchen Bedingungen gearbeitet werden kann und darf. Danach soll die Lufttemperaturen in Arbeitsräumen + 26 °C nicht überschreiten. Macht sie das, sind auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen erforderlich.

Erreichen die Außentemperaturen diese Marke, müssen wiederum zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Wird sogar – was zu erwarten ist – die Außentemperatur von 30 °C überschritten, müssen (nicht mehr sollen) wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Beanspruchung der Beschäftigten ergriffen werden. Dabei gehen technische Maßnahmen den organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen vor. Welche Maßnahmen in Frage kommen können, sind in der ASR aufgelistet und in der GBU zu bewerten.

Außerdem heißt es, bei Lufttemperaturen von mehr als 26 °C soll der Arbeitgeber, bei mehr als 30 °C muss der Arbeitgeber geeignete Getränke bereitstellen.

Für Baustellen gelten gesonderte Regelungen.

Die Berater von KUECK Industries haben das Thema in Beobachtung. Sie helfen Ihnen gerne bei der Aktualisierung/Anpassung der Gefährdungsbeurteilung. Wir von KI aktuell empfehlen Ihnen, das Thema jetzt zeitnah anzugehen und nicht bis in den Sommer zu warten.

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