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DGUV Vorschrift 2 – Das ändert sich für den betrieblichen Arbeitsschutz

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Die DGUV Vorschrift 2 ist seit 2011 das zentrale Regelwerk für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in deutschen Unternehmen. Doch mit dem Wandel der Arbeitswelt, der zunehmenden Digitalisierung sowie neuen Herausforderungen im Arbeitsschutz wurde eine grundlegende Überarbeitung immer dringlicher. 2024 wurde die überarbeitete Fassung beschlossen – und bringt eine Vielzahl an Veränderungen mit sich. In diesem Beitrag erfahren Sie, was bleibt, was sich ändert und worauf Sie jetzt achten sollten.

Was ist die DGUV Vorschrift 2 überhaupt?

Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie Unternehmen durch Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) betreut werden müssen. Sie sorgt dafür, dass der Arbeitsschutz systematisch organisiert wird – angepasst an Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und betriebliche Besonderheiten.


DGUV Vorschrift 2: Was bleibt gleich – und was ist neu?

Die Struktur bleibt vertraut: Die Vorschrift besteht aus einem Rechtstext sowie den Anlagen 1 bis 4. Die wichtigsten Konstanten:

  • Die Regelbetreuung für Kleinst- und Kleinbetriebe bleibt bestehen.

  • Die alternative, bedarfsorientierte Betreuung bleibt ebenfalls möglich.

  • Kleinstbetriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden können sich weiterhin am Zentrumsmodell der Unfallversicherungsträger beteiligen.

Neu ist jedoch: Die DGUV ergänzt die Vorschrift 2 nun durch die Regel 100-002, die praktische Umsetzungshilfen bietet. Wer diese befolgt, erfüllt im Regelfall die gesetzlichen Anforderungen.


Mehr Eigenverantwortung – mehr Spielraum

Ein zentraler Aspekt der neuen DGUV Vorschrift 2 ist die Verlagerung der Verantwortung auf die Unternehmen. Anstelle fixer Zeitvorgaben zählt nun fachliche Qualität:

  • Fachliche Tiefe vor Stundenanzahl: Relevanz geht vor Quantität.

  • Delegation von Aufgaben ist nun ausdrücklich möglich.

  • Dokumentationspflichten werden ausgeweitet – insbesondere bei Gefährdungsbeurteilungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen.


So berechnen Sie den Betreuungsbedarf korrekt

Die neue DGUV Regel beschreibt genau, wie Grund- und betriebsspezifische Betreuung zu berechnen sind:

Betreuungsgruppe Gefährdungspotenzial Zeitaufwand (je Mitarbeitendem / Jahr)
Gruppe I Gering 0,5 Std.
Gruppe II Mittel 1,5 Std.
Gruppe III Hoch 2,5 Std.

Wichtig: Die Anzahl der Beschäftigten wird differenziert nach ihrer Arbeitszeit gewichtet:

  • Bis 20 Std./Woche = 0,5

  • 21–30 Std./Woche = 0,75

  • Über 30 Std./Woche = 1,0

Für die Grundbetreuung zählt weiterhin die absolute Anzahl, nicht die umgerechnete Zahl – beides sollte dokumentiert werden.


Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – was gilt jetzt?

Die betriebsspezifische Betreuung ist anlassbezogen und dynamisch:

  • Bei Reorganisationen oder Digitalisierung

  • Bei neuen Gefährdungen (z. B. psychische Belastung, Gefahrstoffe)

  • Bei Auffälligkeiten im Arbeitsschutzverhalten

  • Bei konkretem Bedarf von Führungskräften oder Beschäftigten

Die DGUV Regel nennt 17 konkrete Anlässe. Die dafür aufzuwendende Zeit muss individuell ermittelt und dokumentiert werden.

Tipp: KUECK Industries bietet einen strukturierten Fragenkatalog zur Bedarfsermittlung an.


Pflicht zur Fortbildung: Fachlich immer up to date

Neu ist die explizite Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung:

  • Sifa: Alle fünf Jahre fachspezifische Weiterbildung.

  • Betriebsärzt*innen: Fortbildung nach Vorgaben der Fachgesellschaften.

Da die Teilnahme an Fortbildungen zur Grundbetreuung gehört, muss sie außerdem im Jahresbericht dokumentiert werden.

Gut zu wissen: KUECK Industries rechnet diese Fortbildungszeiten effizient auf alle betreuten Kunden um.


Digitalisierung erlaubt – aber nicht vollständig

Bis zu ein Drittel der Betreuungsleistungen dürfen digital erbracht werden. In Sonderfällen kann dieser Anteil auf 50 % steigen – abhängig vom Unfallversicherungsträger.

Aber: Persönliche Präsenz bleibt erforderlich. Digitale Leistungen müssen im Jahresbericht gesondert aufgeführt werden.


Dokumentation und Zusammenarbeit im Fokus

Künftig wird noch mehr Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit gelegt. Unternehmen müssen:

  • Betreuungsformen regelmäßig überprüfen

  • Entscheidungen dokumentieren

  • Einsatzberichte archivieren

  • Maßnahmenpläne erstellen

  • Einen Jahresbericht gemäß § 5 anfordern

Bei KUECK Industries erhalten Sie diese Berichte automatisch – inklusive Tätigkeitsnachweis zu jeder Rechnung.


Fazit: Klarere Regeln – mehr Verantwortung

Die neue DGUV Vorschrift 2 bringt mehr Klarheit und Praxisnähe – vor allem durch die DGUV Regel 100-002. Für Unternehmen bedeutet das:

Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung
Mehr Verantwortung bei der Dokumentation
Bessere Orientierung durch klare Empfehlungen

Wer mit kompetenten Partnern wie KUECK Industries zusammenarbeitet, kann diese Anforderungen rechtskonform und effizient umsetzen – ohne Mehraufwand, aber mit klarem Mehrwert für die Sicherheit im Betrieb.

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