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Neue DGUV Regel 100-001: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

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Im Juni 2025 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die überarbeitete DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Fassung von 2014 und schafft mehr Klarheit, Praxisnähe und Rechtssicherheit. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich geändert hat, warum die Neufassung wichtig ist und wie Sie die neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen können.

Hintergrund zur DGUV Regel 100-001

Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und ist damit ein zentrales Instrument für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland.

Sie richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen und dient als praxisnaher Leitfaden, wie die gesetzlichen Pflichten im Alltag umgesetzt werden können. Während Vorschriften rechtlich verbindlich sind, gelten DGUV Regeln als fachliche Empfehlungen mit hohem Praxisbezug. Sie zeigen, wie Unfallversicherungsträger den Vorschriftentext auslegen und wie Betriebe Gefährdungen vermeiden können.

👉 Praxis-Tipp: Ziehen Sie die DGUV Regel 100-001 bei allen Fragen rund um Arbeitsschutzmaßnahmen heran. Sie schafft Orientierung und hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden.


Die wichtigsten Ziele der Neufassung

Die DGUV Regel 100-001 wurde überarbeitet, um

  • praxisnäher und verständlicher zu sein,

  • moderne Arbeitsformen (Homeoffice, hybride Modelle, Inklusion) zu berücksichtigen,

  • den Umfang zu reduzieren und dennoch mehr Klarheit zu schaffen,

  • insbesondere kleine und mittlere Unternehmen besser zu unterstützen.

Mit 116 Seiten ist die neue Fassung kompakter als die alte Version von 2014 – ohne an Tiefe zu verlieren.


Gefährdungsbeurteilung: Neu gefasst und praxisnäher

Ein zentrales Kapitel betrifft die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 DGUV Vorschrift 1. Sie ist das Herzstück des Arbeitsschutzes und wurde in der Neufassung präzisiert:

  • Klare Struktur: Ermittlung, Bewertung, Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle.

  • Mehr Praxisbeispiele: Besonders für kleine Betriebe oder Schulen.

  • Psychische Belastungen: Stress und soziale Konflikte müssen ausdrücklich berücksichtigt werden.

  • Dokumentationspflicht: Auch kleine Unternehmen müssen Gefährdungsbeurteilungen schriftlich festhalten.

👉 Wir von KUECK Industries unterstützen Sie gerne mit professionellen, individuellen Gefährdungsbeurteilungen, die jede Überprüfung bestehen – für maximale Rechtssicherheit.


Unterweisungen: Mehr Flexibilität in der Umsetzung

Besonders praxisrelevant ist die Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1. Hier schafft die neue DGUV Regel mehr Klarheit im Umgang mit modernen Formen wie E-Learning.

Einen Blogbeitrag hierzu werden wir zeitnah für Sie erstellen.


Pflichtenübertragung: Eindeutiger gefasst

Die Delegation von Arbeitsschutzpflichten (§ 13 ArbSchG) ist ein sensibles Thema. Die neue DGUV Regel 100-001 macht deutlich:

  • Unternehmer bleiben immer in der Gesamtverantwortung.

  • Führungskräfte tragen automatisch Verantwortung, sobald sie Weisungsbefugnis haben.

  • Schriftliche Pflichtenübertragungen schaffen Transparenz und werden dringend empfohlen.

👉TIPP: Nutzen Sie schriftliche Pflichtenübertragungen. Wir von KUECK Industries helfen Ihnen mit erprobten Formularen gerne weiter. Sie schaffen Transparenz, definieren Verantwortungsbereiche und verringern Haftungsrisiken.

Unsere Berater und Dozenten stehen auch gerne an Ihrer Seite um Führungskräfte für diese Aufgaben und Pflichten zu qualifizieren und zu sensibilisieren. Unsere Schwester komfakt Training bietet entsprechende Seminare an, die für Sie auch individualisiert werden können.


Sicherheitsbeauftragte: Stärkere Rolle im Arbeitsschutz

Das Kapitel zu Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII) wurde umfassend überarbeitet. Neu ist, dass Sicherheitsbeauftragte enger in Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen eingebunden werden sollen. Auch kleine Betriebe werden ermutigt, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – selbst wenn es nicht verpflichtend ist.


Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe: Umfassend aktualisiert

Kapitel 4.4 und 4.6–4.10 der DGUV Regel 100-001 widmen sich den Themen Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe. Neu geregelt sind unter anderem:

  • konkrete Abläufe bei Bränden, Evakuierungen und medizinischen Notfällen,

  • Anforderungen an Verbandkästen, Defibrillatoren und Erste-Hilfe-Räume,

  • die Pflicht zur regelmäßigen Schulung des Personals.

👉 Unser Partner komfakt Training bietet dazu praxisnahe Erste-Hilfe-Kurse für Unternehmen an.


Fazit: DGUV Regel 100-001 als Chance nutzen

Die neue DGUV Regel bringt nicht nur Pflichten, sondern bietet Unternehmen eine echte Chance:

  • Arbeitsschutz effizient organisieren,

  • Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher durchführen,

  • Unterweisungen modern gestalten,

  • klare Verantwortlichkeiten schaffen,

  • Notfallmaßnahmen praxisnah umsetzen.

Wer jetzt handelt, stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch Motivation und Gesundheit der Mitarbeitenden.

👉 Sprechen Sie uns von KUECK Industries an – wir beraten Sie kompetent in den Bereichen Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.


Diskutieren Sie mit uns!

Wie setzen Sie die neue DGUV Regel 100-001 in Ihrem Unternehmen um? Welche Kapitel finden Sie besonders praxisrelevant?
💬 Teilen Sie Ihre Erfahrungen gerne unten in den Kommentaren!

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