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Datenschutz bei mündlicher Auskunft: Kann man auch “mündlich” Daten verarbeiten?

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Wer hat nicht schon einmal mündlich personenbezogene Daten weitergegeben, für die er z.B. in seiner Datenbank nachschauen musste? Ist in einem solchen Fall auch die DS-GVO anwendbar? Greift der Datenschutz bei mündlicher Auskunft?

Datenschutz bei mündlicher Auskunft?

Der EuGH hatte in einem Rechtsstreit die Fragen zu beantworten, ob eine mündliche Auskunft in Bezug auf eine natürliche Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt und ob diese in den sachlichen Anwendungsbereich der DS-GVO fällt.

Im Ergebnis hat der EuGH beides bejaht.

Eine „Verarbeitung“ ist „jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten“. Durch die Formulierung „jeder Vorgang“ ergebe sich, dass der Begriff Verarbeitung weit zu verstehen sei. Entsprechend seien die Aufzählungen in Art. 4 Nummer 2 DS-GVO nur beispielhaft. Der Begriff Verarbeitung umfasse auch „jede andere Form der Bereitstellung“, wobei dieser Vorgang automatisiert oder nicht automatisiert erfolgen könne. Mangels gesetzlicher Anforderungen an die Form der „nicht automatisierten Verarbeitung“, sei auch die mündliche Übermittlung erfasst.

Mündliche Daten – Speichern im Dateisystem

Die Verarbeitung falle auch in den sachlichen Anwendungsbereich der DS-GVO, d. h. die ganz oder teilweise automatisierte oder nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einer Datei gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Die DS-GVO sei nämlich auch für die manuelle Verarbeitung personenbezogener Daten anwendbar, vorausgesetzt, dass die verarbeiteten Daten „in einer Datei gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.“ Wird also eine mündliche Übermittlung personenbezogener Daten durchgeführt, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, ist auch der sachliche Anwendungsbereich der DS-GVO gegeben. Als Dateisystem gilt „jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob die Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geographischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird“. Die DS-GVO selbst regele nicht, nach welchen Modalitäten oder welcher Form eine Datei zu strukturieren sei. Von daher kann es sich auch um Karteikästen oder Papierakten handeln.

Beispiel Personalakte – Datenschutz bei mündlicher Auskunft

Ein Beispiel ist die mündliche Auskunft über Personen, die am Telefon gemacht wird. Stammen die personenbezogenen Daten z.B. aus Personalakten, egal ob elektronisch oder in Papier, ist die DS-GVO anwendbar. Pauschal lässt sich sagen, alle personenbezogenen Daten, die aus einer Datei oder Papierakte stammen, unterfallen auch bei einer mündlichen Auskunft der DS-GVO. Datenschutz bei mündlicher Auskunft besteht demnach. Hintergrund dieser weiten Auslegung des EuGHs ist die Überlegung, dass der Datenschutz nicht dadurch umgangen werden solle, dass personenbezogene Daten mündlich übermittelt werden.

WARNUNG:
Derzeit sind nach unseren Erkenntnissen auf dem Postweg Datenträger (USB-Sticks, SD-Karten) mit vermeintlichen Gesundheitsdaten in Umlauf, denen ein bedrohliches Anschreiben beigefügt ist. Diese Datenträger enthalten Schadsoftware.

Deswegen nehmen Mitarbeiter von KUECK Industries auf dem elektronischen Weg zum Schutz Ihrer und unserer Daten keine Unterlagen ohne vorherige Absprache entgegen. Wollen Sie uns Daten zusenden, geht das an die Mailadresse [email protected]. Dieses Postfach läuft in einen vollständig getrennten Rechner. Erst nach Prüfung und Freigabe gehen die Daten dann in unser System.

Wenn Sie für Ihren Betrieb auch eine solche Lösung wollen, sprechen Sie uns an. Die Kollegen unserer Schwester bit2Byte ([email protected]) helfen Ihnen als IT-Dienstleister weiter, auch mit der notwendigen Hardware.

 

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