Cannabis im Unternehmen – Teil 2
Seit Anfang April gibt es in Deutschland eine teilweise Legalisierung von Cannabis. Mit dieser Entscheidung werden viele Fragen aufgeworfen. Viele Unternehmer sind verunsichert, wie sie mit dem Thema Cannabis im Unternehmen umgehen sollen. Wir von KI aktuell haben für Sie einige Tipps zu diesem Thema.
Neue Entscheidungen zum Thema Cannabis
Schon in unserem Blog im März zur Cannabis Legalisierung hatten wir für Sie das Wichtigste einmal zusammengefasst. Inzwischen wird manches deutlicher, manches nicht.
Jüngst hat die Deutsche Bahn verkündet, dass sie den Genuss von Cannabis in Bahnhöfen per Hausordnung untersagen wird. Die Politik hat darüber hinaus Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabis-Einfluss angekündigt.
Cannabis im Unternehmen – unsere Empfehlungen
In ASA-Sitzungen begleitet uns das Thema Cannabis im Unternehmen derzeit nahezu täglich. Grundsätzlich bleiben wir von KUECK Industries bei unseren Empfehlungen aus dem März-Blog.
Wir empfehlen Ihnen als Arbeitgeber, den Genuss von Cannabis während der Arbeitszeit und in ihren Räumen sowie das Arbeiten unter Einfluss von Cannabis analog zum Alkohol und anderen berauschenden Mitteln zu verbieten. Gegebenenfalls sollten Sie dazu eine Rechtsberatung einholen.
Wir bei KUECK Industries wollen keine überbordenden organisatorischen Regeln. Deswegen haben wir das Wesentliche in einem Organisationshandbuch zusammengefasst, welches für alle verbindlich ist. Darin haben wir das Thema jetzt wie folgt geregelt:
Das Arbeiten und Führen von Fahrzeugen zu dienstlichen Zwecken sowie das Führen von Dienstfahrzeugen unter Einfluss von Alkohol und Drogen sowie anderen berauschenden Mitteln – einschließlich Cannabis – ist untersagt. Dazu zählen auch die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Medikamente.
Die DGUV hat dazu Stellung bezogen und sich mit der Schrift NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung als Gesetzliche Unfallversicherung klar positioniert.
Wenn Sie noch Fragen haben, wie Sie mit dem Thema Cannabis im Unternehmen umgehen sollen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.
Schreibe einen Kommentar