ASR A6 Bildschirmarbeit – Teil 2: Neue Regeln für Büroarbeitsplätze
Die Arbeitsstättenregel (ASR) A6 „Bildschirmarbeit“ bringt wichtige Neuerungen für die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen. Im ersten Teil unserer Serie haben wir die grundlegenden Anforderungen und Pflichten für Arbeitgeber vorgestellt. Jetzt, im zweiten Teil, widmen wir uns den praktischen Maßnahmen: Von der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen über die richtige Auswahl von Arbeitsmitteln bis hin zu Anforderungen für Telearbeitsplätze – hier erfahren Sie, wie Sie die ASR A6 Bildschirmarbeit in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen.
Ergonomische Gestaltung nach ASR A6 Bildschirmarbeit
Die ASR A6 legt besonderen Wert auf ergonomische Arbeitsplätze, um körperliche und psychische Belastungen zu minimieren. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:
1. Arbeitsmittel: Bildschirme und Eingabegeräte
- Bildschirme: Höhenverstellbar, dreh- und neigbar, um eine neutrale Kopf- und Körperhaltung zu gewährleisten. Größere Bildschirme oder Multimonitor-Setups sind ideal für komplexe Arbeitsaufgaben.
- Anordnung: Der Blickwinkel zum Bildschirm sollte etwa 20 Grad nach unten betragen, um die Nackenmuskulatur zu entlasten. Vermeiden Sie Reflektionen und Blendungen durch eine geschickte Platzierung und Blendschutz.
- Eingabemittel: Ergonomische Tastaturen und Mäuse fördern eine natürliche Hand- und Armhaltung. Alternative Eingabemethoden wie Trackballs oder Vertikalmäuse können einseitige Belastungen reduzieren.
2. Arbeitsflächen und Mobiliar
- Schreibtische: Höhenverstellbare Tische ermöglichen den Wechsel zwischen Sitz- und Stehhaltung, reduzieren statische Belastungen und fördern dynamisches Arbeiten.
- Bürostühle: Stühle mit einstellbarer Sitzhöhe, Rückenlehne und Armlehnen sind ein Muss, um eine optimale Sitzposition zu gewährleisten.
💡 Tipp: Investitionen in ergonomisches Mobiliar zahlen sich schnell aus. Ein höhenverstellbarer Tisch kostet oft weniger als die Ausfalltage eines Mitarbeiters aufgrund von Rückenproblemen.
ASR A6 Bildschirmarbeit und Telearbeitsplätze
Telearbeit – oft als „Homeoffice“ bezeichnet – hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die ASR A6 Bildschirmarbeit stellt klare Anforderungen für ergonomische Telearbeitsplätze:
- Pflichten des Arbeitgebers: Laut § 2 Abs. 7 ArbStättV müssen Telearbeitsplätze mit ergonomischen Möbeln (z. B. höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Bürostühle) und geeigneten Arbeitsmitteln ausgestattet sein.
- Unterschied zu mobilem Arbeiten: Mobiles Arbeiten fällt nicht unter die ASR A6, doch auch hier empfiehlt es sich, ergonomische Prinzipien zu berücksichtigen.
- Beratung und Unterweisung: Arbeitgeber sollten regelmäßige Unterweisungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung durchführen und bei Bedarf individuelle Beratung anbieten.
Pausen und Erholung: Ein zentrales Element der ASR A6 Bildschirmarbeit
Die ASR A6 betont die Bedeutung regelmäßiger Unterbrechungen der Bildschirmarbeit, um gesundheitliche Risiken zu minimieren:
- Empfohlener Arbeitsrhythmus: Nach 50 Minuten Bildschirmarbeit wird eine Pause von 5–10 Minuten empfohlen. In dieser Zeit sollten „bildschirmferne“ Tätigkeiten oder Bewegungsaktivitäten erfolgen.
- Bewegungsförderung: Stehschreibtische, Bewegungspausen und Gesundheitsprogramme fördern die körperliche und geistige Erholung.
💡 Tipp: Erfassen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, ob Ihre Mitarbeiter tatsächlich 50 Minuten ununterbrochen am Bildschirm arbeiten – oft werden Bildschirmtätigkeiten durch andere Aufgaben unterbrochen.
Fazit: ASR A6 als Erfolgsfaktor
Die ASR A6 Bildschirmarbeit bietet klare Leitlinien für ergonomische und gesundheitsfördernde Arbeitsplätze. Arbeitgeber, die diese Anforderungen umsetzen, profitieren doppelt: Sie erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten und fördern gleichzeitig das Wohlbefinden und die Produktivität ihrer Mitarbeiter.
Von der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel über die ergonomische Gestaltung von Telearbeitsplätzen bis hin zur Integration von Erholungszeiten – eine konsequente Umsetzung der ASR A6 stärkt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.
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