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Arbeitnehmerüberlassung: Aufgaben und Verantwortung für die Arbeitssicherheit

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Entscheidender Erfolgsfaktor bei Zeitarbeitsunternehmen ist der effiziente Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Dabei sind eine vorausschauende Planung und Gestaltung maßgeblich für eine gute Leistung. Neben der Qualität der Arbeit sind besonders die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Kriterien für ein erfolgreiches Unternehmen. Verleiher und Entleiher haben Pflichten, die sie miteinander klären müssen.

In dem Zusammenhang sind diese Fragen zu stellen:

– Ist mein Unternehmen sicher genug aufgestellt?
– Sind die Arbeitsbedingungen am Einsatzort meiner Beschäftigten bekannt?
– Welche Gefährdungen liegen dort vor?
– Welche Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen?
– Und vor allem Wer macht was?

Beide Unternehmen sind in der Verantwortung

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit trägt der Unternehmer. Bei Zeitarbeit haben der Zeitarbeitsbetrieb sowie der Einsatzbetrieb die gleiche Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der eingesetzten Beschäftigten. Hier empfiehlt es sich im Vorfeld klare, eindeutige Absprachen zu treffen, am besten per Vertrag. So wird geregelt, wer zum Beispiel für die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Erste Hilfe Mitteln und Ersthelfern zu sorgen hat. Oder wer Sicherheitsbeauftragte in Bereichen einsetzt, in denen Zeitarbeitnehmer zu finden sind.
In einer schriftlichen Vereinbarung sollte auch Regelungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung enthalten sein.

Basis ist die Gefährdungsbeurteilung

Als Basis der durchzuführenden Maßnahmen dient auch hier die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung). Diese ist von dem Zeitarbeitsunternehmen genauso wie durch den Einsatzbetrieb durchzuführen. Seitens des Zeitarbeitsunternehmens können im Vorfeld Begehungen durchgeführt werden, um sich die Arbeitsverhältnisse beim Entleiher zu verdeutlichen. Eine weitere Möglichkeit wäre zudem die Bereitstellung der Gefährdungsbeurteilung des Einsatzbetriebs als Muster an die Zeitarbeitsfirma. Es empfiehlt sich diese Beurteilung auf Plausibilität zu prüfen. Hierbei kann Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit von KUECK Industries unterstützen. Sollte die Beurteilung nicht plausibel erscheinen, führen Sie diese in Kooperation mit dem Entleiher am besten erneut durch und dokumentieren dies.

Weitergehende Informationen erhalten Sie durch Ihre BeraterInnen von KUECK Industries und aus der DGUV Regel DGUV Regel 115-801 „Branchenregel Zeitarbeit“.

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