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AKTUELL: Warum brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

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Eine Frage, die den Beratern von KUECK Industries immer wieder gestellt wird. Das nehmen wir von KI aktuell zum Anlass, eine Antwort zu geben. Allerdings nicht einfach mit einem Ja oder Nein. Denn wenn wir die Antwort kurz und knackig formulieren, könnten wir sagen „Weil es im Gesetz steht“ – das ist aus unserer Sicht jedoch zu kurz gedacht. Denn die Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch Fasi oder Sifa abgekürzt – kann durchaus wichtige Themen in der Unternehmensorganisation kompetent begleiten, Probleme erkennen und pragmatische Lösungen mit Ihnen entwickeln.
Was will der Gesetzgeber?

Der Staat hat dieses Thema schon seit 1973 geregelt. In § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) finden Sie die Grundpflicht des Arbeitgebers. Jeder Arbeitgeber der Menschen in seinem Unternehmen beschäftigt muss eine Fasi und einen Betriebsarzt (BA) bestellen.

Darüber hinaus hat der Staat den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung – also BG und Unfallkassen – das Recht eingeräumt, die Aufgaben und Tätigkeiten von Fasi’s und BÄen genau zu beschreiben. Das haben diese durch die Herausgabe der DGUV Vorschrift 2 getan. In dieser Vorschrift haben sie aber auch gleich den Umfang der Betreuung geregelt. Die Vorschrift unterscheidet in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.

INFO:

Die Grundbetreuung ist der Mindestumfang an Betreuung, den der Unternehmer durch Fasi und BA in seinem Betrieb jährlich umsetzen und erbringen lassen muss. Sie errechnet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen und dem branchenüblichen Risiko. Darüber ist von allen Beteiligten ein Nachweis zu führen. Ein Unterschreiten der Grundbetreuung kann zu Nachfragen und erheblichen Auflagen seitens Arbeitsschutzbehörde und Unfallversicherung führen. Fasi und BA haben jährlich einen schriftlichen Bericht abzugeben. Arbeitsmedizinische Vorsorgen gehören nicht zur Grundbetreuung.

Notwendigkeit und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung sind jährlich anhand eines umfangreichen Kriterienkataloges der DGUV Vorschrift 2 durch den Unternehmer zusammen mit der Fasi und dem BA zu ermitteln und zu dokumentieren.

Ihre Ansprechpartner von KUECK Industries kennen die Anforderungen aus dem Vorschriften und Regelwerk und können mit Ihnen die Einsatzzeiten rechtskonform ermitteln. In der Regel fragen wir einmal im Jahr nach diesen Daten und ermitteln für Sie den Umfang der Grundbetreuung.

Welche Aufgaben haben Fasi’s?

Die DGUV Vorschrift 2 enthält dazu eine sehr präzise Vorgaben:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (GBU), denn diese muss fachkundig oder mit fachkundiger Beratung durchgeführt werden. Fasi’s besitzen umfangreiche Fachkenntnisse dazu und wissen, wie eine GBU rechtskonform durchgeführt werden kann. Sie haben Ideen und Vorstellungen dazu, wie Sie die GBU in Ihre Arbeitsorganisation einbinden können.
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Fasi’s können Ihnen und Ihren Mitarbeitern Wege zu eigeninitiativem, sicherem und präventiven Handeln an bestehenden Arbeitssystemen aufzeigen und Sie bei der Umsetzung begleiten.
  • Unterstützung bei Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Unterweisungen oder der Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen. Gerade wenn Sie mit Gefahrstoffen und Infektionsgefahren zu tun haben, müssen Betriebsanweisungen fachkundig erstellt werden.
  • Unterstützung des Unternehmers und seiner Führungskräfte bei der Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation und deren Integration in die Führungstätigkeit. So erlangen Sie eine rechtskonforme Organisation die auch einer Überprüfung durch Behörden und Unfallversicherungsträger standhält. Fasi’s kennen erforderliche Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen und haben den Blick über den Tellerrand in andere Betriebe. Sie kennen „best practice“-Beispiele.
  • Fasi’s tragen dazu bei, Arbeitsschutzbelange in betriebliche Prozessen einzubinden. Sie können dazu beitragen arbeitsschutzspezifische Prozesse zu entwickeln und zu organisieren. Dadurch tragen sie zu einer ständigen Verbesserung bei und können sogar zur Kostenreduktion beitragen.
  • Untersuchung nach Ereignissen: Unfallursachenanalysen und deren Auswertungen, das Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen und das Entwickeln von Verbesserungsvorschlägen gemeinsam mit dem BA führen häufig zur Verringerung von Ausfallzeiten im Unternehmen.
  • Eine wichtige Aufgabe ist die allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften sowie betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten zu Rechtsgrundlagen, sicherem und gesundem Arbeiten, Stand der Technik und Arbeitsmedizin und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Auch die Beantwortung von Anfragen und die Mitwirkung bei der Verbreitung von Information zum Arbeitsschutz gehören dazu.
  • Eine weitere Aufgabe ist die Mitwirkung bei der Erstellung von rechtskonformen Dokumentationen und der Erfüllung von Meldepflichten des Arbeitgebers. Dazu gehört auch die Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten (s.o.).
  • Selbstorganisation! Ja, auch die ständige Fortbildung und das Erlangen von Wissen gehören zu den Aufgaben der Fasi im Rahmen der Grundbetreuung. Als Unternehmen profitieren Sie von dem vielfältigen Wissen und der Erfahrung der Fasi.
  • Kommunikation und Erfahrungsaustausch mit Unfallversicherungsträgern und Behörden gehören zu den Aufgaben, die Ihnen die Fasi abnehmen kann. Denn sie spricht die richtige Fachsprache, sie kennt Gesetze und Vorschriften und kann für Sie das Gespräch lenken.

Nutzen Sie die Kompetenz der Berater von KUECK Industries, denn Ihre Fasi ist Ihr Berater, nicht Ihr Kontrolleur oder „Feind“. Aber es ist deren Aufgabe, Ihnen die wahrgenommene Realität aufzuzeigen und ggf. Maßnahmen vorzuschlagen. Über die Umsetzung der Maßnahmen entscheiden Sie!

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