Abschaffung Sicherheitsbeauftragte: Was das BMAS plant – und warum wir diesen Schritt kritisch sehen
Die geplante Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten durch das BMAS sorgt deutschlandweit für enorme Unruhe. Viele Unternehmen fragen sich, was das konkret für ihre Arbeitssicherheit bedeutet – und ob der Bürokratieabbau tatsächlich zu mehr Effizienz führt. In diesem Beitrag ordnen wir die aktuellen Entwicklungen ein und zeigen, warum dieser Schritt aus unserer Sicht riskant ist.
BMAS kündigt Bürokratieabbau an: Abschaffung Sicherheitsbeauftragte
Mit dem neuen Gesamtkonzept zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz plant das BMAS, verschiedene „unnötige Beauftragte“ abzuschaffen – darunter auch die Sicherheitsbeauftragten.
Die Reform soll in mehreren Paketen umgesetzt werden und vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.
Kernpunkte der geplanten Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten:
- Betriebe unter 50 Beschäftigten sollen keine Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen müssen.
- Unternehmen bis 250 Beschäftigte sollen sich künftig auf einen Sicherheitsbeauftragten beschränken können.
- Die Maßnahmen sollen laut BMAS zu einer Entlastung der Wirtschaft von rund 200 Millionen Euro jährlich führen.
- Eine Modernisierung des Arbeitsschutzes soll durch stärkere Digitalisierung und eine Ausrichtung auf „tatsächliche Gefährdungslagen“ erfolgen.
Diese Pläne erzeugen jedoch weit mehr Unsicherheit als Entlastung – insbesondere bei Arbeitgebern, Sicherheitsfachkräften und den Sicherheitsbeauftragten selbst.
DGUV warnt vor Abschaffung: „Sicherheit und Gesundheit sind ein hohes Gut“
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) reagierte unmittelbar auf die Ankündigung des BMAS.
Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer betont, dass Sicherheitsbeauftragte ein essenzieller Baustein im Arbeitsschutz sind – insbesondere angesichts des zunehmenden Personal- und Fachkräftemangels.
Zentrale Argumente der DGUV gegen die Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten:
- Sicherheitsbeauftragte entlasten Unternehmen bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten.
- Prognostizierte Einsparungen dürfen nicht zulasten der Sicherheit gehen.
- Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Vision Zero: eine Arbeitswelt ohne Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.
- 78 % der Beschäftigten fühlen sich laut DGUV-Barometer gut zu sicherem Arbeiten unterstützt – ein Wert, der stark von qualifizierten Sicherheitsbeauftragten abhängt.
Die DGUV fordert daher eine evidenzbasierte Überprüfung und warnt ausdrücklich vor vorschnellen Entscheidungen.
Warum Sicherheitsbeauftragte trotz Bürokratieabbau unverzichtbar sind
In Deutschland gibt es derzeit rund 670.000 Sicherheitsbeauftragte. Sie handeln praxisnah, kennen den Arbeitsplatz im Detail und erkennen Gefährdungen frühzeitig.
Mit ihrer Rolle als „Kollege unter Kollegen“ sind sie oft die ersten, die auf unsichere Arbeitsbedingungen hinweisen.
Ihre wichtigsten Aufgaben umfassen u. a.:
- Unterstützung beim Erkennen und Vermeiden von Gefährdungen
- Förderung eines sicherheitsbewussten Verhaltens
- Hinweis auf fehlende PSA, unsichere Arbeitsweisen oder neue Risiken
- Austausch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Teilnahme an Schulungen (i. d. R. kostenfrei über Unfallversicherungsträger)
Eine Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten würde ein zentrales Frühwarnsystem im Arbeitsschutz schwächen – insbesondere in KMU, in denen Sicherheitskultur ohnehin herausfordernder umzusetzen ist.
Wie KUECK Industries die Pläne zur Abschaffung Sicherheitsbeauftragte bewertet
Als beratende Ingenieure für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz, Gefahrgut und Betriebsmedizin setzen wir uns seit Jahren aktiv für Entbürokratisierung im Arbeitsschutz ein. Viele Unternehmen benötigen dringend weniger Papierpflichten – aber nicht weniger Schutz.
Wo Entbürokratie sinnvoll ist:
- Reduzierung übermäßiger Dokumentationspflichten
- Abschaffung unnötiger Jahresberichte (z. B. für SiFa, Gefahrgut- oder Gewässerschutzbeauftragte)
- Vereinfachung der Gefährdungsbeurteilung
- Klare Legitimation digitaler Unterweisungen
Wo Entbürokratie gefährlich wird:
👉 Bei der Abschaffung oder Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten.
Wir teilen die Einschätzung der DGUV und des VDSI:
Die geplante Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten ist nicht zielgerichtet, sondern blinder Aktionismus.
Sicherheitsbeauftragte stehen in unmittelbarem Kontakt mit dem Arbeitsalltag, erkennen Gefährdungen schneller als jede digitale Lösung und sind verlässliche Ansprechpartner für Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Ihre fachliche Nähe zum Arbeitsplatz – wie in § 20 DGUV Vorschrift gefordert – ist ein entscheidender Faktor für gelebte Sicherheit.
Ohne diese wichtige Schnittstelle steigt das Risiko für Unfälle und Fehlverhalten erheblich.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Da die Reform erst in der politischen Abstimmung ist, gelten alle bisherigen Pflichten weiterhin.
Wir empfehlen:
1. Sicherheitsbeauftragte weiterhin bestellen
Auch wenn das BMAS eine Reduzierung plant: Praxis, Wissenschaft und Unfallversicherung sprechen klar dagegen.
2. Sicherheitskultur aktiv weiterentwickeln
Nutzen Sie die Kompetenz Ihrer Sicherheitsbeauftragten – sie kennen den Alltag besser als jede Verordnung.
3. Entwicklungen im BMAS aufmerksam verfolgen
Wir informieren Sie fortlaufend über neue Beschlüsse.
4. Austausch mit Fachkräften nutzen
Unsere Sicherheitsingenieure beraten Sie gerne zu Auswirkungen, Risiken und Alternativen.
➡️ Bei komfakt Training können Sie eine „Sicherheitsbeauftragter Schulung“ buchen
Unser Fazit: Abschaffung Sicherheitsbeauftragte – kein Fortschritt, sondern ein Sicherheitsrisiko
Der Bürokratieabbau im Arbeitsschutz ist wichtig. Doch die Reduzierung oder Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten greift am falschen Ende an.
Sie gefährdet etablierte Strukturen, schwächt die Prävention und widerspricht den Erfahrungen aus der Praxis.
Wir appellieren an das BMAS, die Rolle der Sicherheitsbeauftragten nicht zu schwächen, sondern zu stärken.
Ihr Austausch ist uns wichtig!
Was halten Sie von der geplanten Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten?
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