Brandmeldeanlage Ausfall: Was müssen Betreiber jetzt tun?
Fällt eine Brandmeldeanlage (BMA) oder ein Hausalarm aus, kann eine entscheidende Sicherheitseinrichtung plötzlich fehlen. Betreiber müssen deshalb schnell reagieren. Erfahren Sie, welche Schritte jetzt erforderlich sind, welche Kompensationsmaßnahmen infrage kommen und warum eine Brandwache notwendig werden kann.
Brandmeldeanlage Ausfall: Warum schnelles Handeln erforderlich ist
Brandmeldeanlagen (BMA) und Hausalarmanlagen gehören in vielen Gebäuden zu den zentralen Sicherheitseinrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Insbesondere bei Sonderbauten sind sie häufig Bestandteil der Baugenehmigung und Voraussetzung für den sicheren Betrieb eines Gebäudes.
Kürzlich erfuhren die Brandschutzbeauftragten von KUECK Industries in einem Nebensatz, dass die Anlage in einem von ihnen betreuten Objekt seit mehr als einer Woche ausgefallen ist. Nachfolgend beschreiben wir Ihnen aus unserer Sicht, was jetzt erforderlich ist.
Fällt eine solche Anlage ganz oder teilweise aus, entsteht schnell eine kritische Situation. Die automatische Branderkennung und Alarmierung ist nicht mehr sichergestellt. Unternehmen müssen dann unverzüglich handeln und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Brandschutz bis zur Wiederherstellung der Anlage sicherzustellen.
Rechtsgrundlagen und Folgen bei einem Ausfall der Brandmeldeanlage
Eine Brandmeldeanlage ist weit mehr als eine technische Komforteinrichtung. In vielen Gebäuden ist sie Bestandteil des bauordnungsrechtlichen Brandschutzkonzeptes und wurde als Auflage im Rahmen der Baugenehmigung gefordert.
Dies betrifft beispielsweise:
- Krankenhäuser
- Pflegeeinrichtungen
- Versammlungsstätten
- Schulen
- Beherbergungsbetriebe
- Industrieanlagen
- größere Bürogebäude
Durch die automatische Erkennung eines Brandes und die unverzügliche Alarmierung der Feuerwehr trägt die Anlage wesentlich dazu bei, Menschenleben zu schützen und Sachschäden zu begrenzen.
Fällt diese Funktion aus, liegt häufig eine erhebliche Abweichung von den genehmigten Brandschutzbedingungen vor.
Welche Pflichten entstehen beim Brandmeldeanlage Ausfall?
Für den Betreiber ergeben sich daraus unmittelbare Pflichten. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes, den Landesbauordnungen sowie den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes muss die Sicherheit der anwesenden Personen weiterhin gewährleistet werden.
Wird keine geeignete Ersatzmaßnahme getroffen, kann die zuständige Behörde die Nutzung von Gebäudeteilen oder im Extremfall des gesamten Gebäudes untersagen.
Besonders kritisch ist der Ausfall bei auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. In diesem Fall entfällt die automatische Weiterleitung eines Brandalarms an die zuständige Leitstelle.
Ein Brand würde möglicherweise erst deutlich später erkannt und bekämpft werden können. Die ursprünglich vorgesehene Sicherheitskette ist damit unterbrochen.
Welche Schritte sind beim Ausfall der Brandmeldeanlage notwendig?
Sobald ein Brandmeldeanlage Ausfall festgestellt wird, sollte zunächst geklärt werden, welche Funktionen betroffen sind. Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob lediglich einzelne Meldergruppen gestört sind oder die gesamte Anlage einschließlich der Alarmweiterleitung ausgefallen ist.
Der erste Schritt besteht in der unverzüglichen Information der zuständigen Fachfirma, damit diese die Ursache ermittelt und die Störung schnellstmöglich beseitigt.
Gleichzeitig sollten die Verantwortlichen im Unternehmen informiert werden. Dazu gehören insbesondere:
- die Brandschutzbeauftragten
- die Unternehmensleitung
- die Haustechnik
- gegebenenfalls die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Bei aufgeschalteten Brandmeldeanlagen ist außerdem häufig die Feuerwehr beziehungsweise die zuständige Leitstelle über den Ausfall zu informieren. Welche Meldewege einzuhalten sind, ergibt sich oftmals aus den Aufschaltbedingungen der örtlichen Feuerwehr.
Auswirkungen des BMA-Ausfalls bewerten
Anschließend muss bewertet werden, welche Auswirkungen der Ausfall auf die Sicherheit im Gebäude hat.
Hierbei sind unter anderem folgende Fragen zu berücksichtigen:
- Welche Gebäudebereiche sind betroffen?
- Wie viele Personen halten sich dort auf?
- Bestehen erhöhte Brandrisiken?
- Wie lange wird die Störung voraussichtlich andauern?
- Welche Ersatzmaßnahmen können umgesetzt werden?
Die Ergebnisse dieser Bewertung sollten dokumentiert werden. Gerade bei längeren Ausfällen empfiehlt sich eine schriftliche Festlegung der getroffenen Maßnahmen.
Die Brandschutzexperten von KUECK Industries helfen Ihnen dabei jederzeit gerne weiter.
Welche Kompensationsmaßnahmen sind beim Brandmeldeanlage Ausfall möglich?
Welche Ersatzmaßnahmen erforderlich sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Ziel aller Maßnahmen ist es, die durch den Ausfall entstandene Sicherheitslücke möglichst wirksam zu schließen.
In der Praxis hat sich insbesondere die Einrichtung einer Brandwache bewährt.
Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlage
Bei einer Brandwache kontrollieren eingewiesene Personen die betroffenen Bereiche in festgelegten Intervallen oder dauerhaft auf mögliche Brandereignisse.
Die Brandwache übernimmt gewissermaßen die Funktion der ausgefallenen automatischen Brandfrüherkennung. Je nach Gebäude und Nutzung können auch mehrere Brandwachen erforderlich werden.
Besonders bei Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung oder hoher Personenbelegung ist eine engmaschige Überwachung sinnvoll.
Darüber hinaus sollten brandgefährliche Arbeiten möglichst eingestellt oder verschoben werden. Heißarbeiten wie Schweißen, Trennen oder Löten erhöhen das Brandrisiko zusätzlich und sollten während des Ausfalls kritisch hinterfragt werden.
Je nach Situation können weitere Kompensationsmaßnahmen im Brandschutz erforderlich sein:
- Anzahl der im Gebäude anwesenden Personen reduzieren
- einzelne Bereiche vorübergehend außer Betrieb nehmen
- brandgefährliche Arbeiten einstellen oder verschieben
- betroffene Bereiche durch Brandwachen überwachen
- alternative Alarmierungsmöglichkeiten bereitstellen
In besonders kritischen Fällen kann eine vollständige Nutzungsunterbrechung einzelner Gebäudeteile die einzige vertretbare Lösung sein.
Alarmierung beim Ausfall der Brandmeldeanlage sicherstellen
Wichtig ist außerdem die Sicherstellung einer funktionierenden Alarmierung.
Fällt neben der Brandmeldeanlage auch die interne Alarmierung aus, müssen alternative Alarmierungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.
Dies kann beispielsweise erfolgen über:
- mobile Kommunikationsmittel
- Lautsprecherdurchsagen
- organisatorische Alarmierungsverfahren
Entscheidend ist dabei stets die Frage, ob die getroffenen Maßnahmen ein vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleisten können wie die ursprünglich vorhandene Anlage.
Fazit: Beim Brandmeldeanlage Ausfall unverzüglich reagieren
Der Ausfall einer Brandmeldeanlage oder eines Hausalarms ist kein rein technisches Problem, sondern eine erhebliche Beeinträchtigung des Brandschutzes. Er kann zum Wegfall der Betriebserlaubnis für eine Einrichtung führen.
Die Medien berichteten jüngst darüber, dass in einer Ruhrgebietsstadt ein Komplex mit Fitnessstudio, Kartbahn, produzierendem Gewerbe und Dienstleistungen binnen Stunden gesperrt wurde, weil unter anderem die Brandmeldeanlage nicht funktionierte.
Da Brandmeldeanlagen häufig Bestandteil der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzeptes sind, müssen Betreiber unverzüglich reagieren.
Neben der schnellen Störungsbeseitigung sind geeignete Kompensationsmaßnahmen erforderlich, um die Sicherheit von Beschäftigten, Besuchern und anderen Personen zu gewährleisten. Brandwachen, organisatorische Ersatzmaßnahmen und gegebenenfalls Nutzungseinschränkungen können dabei wichtige Instrumente sein.
Je früher der Ausfall bewertet und professionell begleitet wird, desto besser lassen sich Risiken beherrschen und rechtliche Konsequenzen vermeiden.
Sprechen Sie die Brandschutzexperten von KUECK Industries gerne an.
Haben Sie einen Ausfall der Brandmeldeanlage bereits erlebt?
Wie ist Ihr Unternehmen mit dem Ausfall einer Brandmeldeanlage oder Hausalarmanlage umgegangen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden getroffen?
Teilen Sie Ihre Erfahrungen gerne in den Kommentaren. Wir freuen uns auf den fachlichen Austausch.

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