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UV-Strahlung im Dienstfahrzeug: Gesundheitsrisiko für Beschäftigte im Außendienst?

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Viele Beschäftigte verbringen täglich mehrere Stunden im Dienstfahrzeug. Dabei denken die meisten an Verkehrsunfälle oder ergonomische Belastungen – nicht jedoch an UV-Strahlung. Tatsächlich kann UVA-Strahlung durch Seiten- und Heckscheiben in das Fahrzeug eindringen und langfristig die Gesundheit beeinträchtigen. Erfahren Sie, welche Risiken bestehen, was das Arbeitsschutzrecht aktuell vorgibt und welche Schutzmaßnahmen Unternehmen bereits heute ergreifen sollten.

Warum UV-Strahlung im Dienstfahrzeug überhaupt ein Thema ist

Wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, denkt bei Gefährdungen meist zuerst an Verkehrsunfälle, Stress oder ergonomische Belastungen.

Ein Thema wird dagegen häufig unterschätzt: UV-Strahlung im Dienstfahrzeug. Gerade im Sommer können UVA-Strahlen durch Seiten- und Heckscheiben in das Fahrzeuginnere gelangen und Beschäftigte über viele Stunden belasten. Für besonders empfindliche Personen kann daraus ein relevantes Gesundheitsrisiko entstehen.

Doch was bedeutet das aus Sicht des Arbeitsschutzes – und welche Schutzmaßnahmen sind sinnvoll? Diese Frage wurde jüngst an die Arbeitsschutzexperten von KUECK Industries herangetragen.


Warum UV-Strahlung im Dienstfahrzeug ein Gesundheitsrisiko sein kann

Lange Zeit galt die Vorstellung, dass Fahrzeugscheiben grundsätzlich vor UV-Strahlung schützen. Ganz falsch ist das nicht – aber eben auch nicht vollständig richtig. Tatsächlich unterscheiden sich die Schutzwirkungen der verschiedenen Verglasungen erheblich.

Windschutzscheiben bestehen in modernen Fahrzeugen in der Regel aus Verbund-Sicherheitsglas. Dieses filtert einen Großteil der UVA- und UVB-Strahlung heraus. Anders sieht es jedoch bei Seiten-, Schiebe- und Heckscheiben aus. Diese bestehen häufig aus Einscheibensicherheitsglas und lassen nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erhebliche Mengen an UVA-Strahlung passieren.

Besonders relevant ist dabei:

  • UVB-Strahlung wird von Fahrzeugscheiben weitgehend abgehalten.
  • UVA-Strahlung kann dagegen zu einem erheblichen Anteil durch Seitenfenster eindringen.
  • Dadurch entsteht insbesondere bei längeren Fahrten eine regelmäßige Belastung im Fahrzeuginnenraum.

Gerade diese UVA-Strahlung ist aus arbeitsmedizinischer Sicht problematisch. Sie dringt tiefer in die Haut ein als UVB-Strahlung und wird mit vorzeitiger Hautalterung sowie der Entstehung bestimmter Hautkrebsarten – insbesondere maligner Melanome – in Verbindung gebracht.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) weist darauf hin, dass UVA-Strahlung langfristige Zellschäden verursachen kann, auch ohne dass ein sichtbarer Sonnenbrand entsteht. Beschäftigte bemerken diese Belastung häufig nicht unmittelbar.


Wann UV-Strahlung im Dienstfahrzeug zur relevanten Exposition wird

Nicht jede kurze Autofahrt stellt automatisch ein relevantes Risiko dar. Entscheidend sind vielmehr Dauer, Häufigkeit und Intensität der Exposition.

Besonders betroffen sein können unter anderem Beschäftigte

  • im Außendienst,
  • in Pflege- und Sozialdiensten,
  • im technischen Service,
  • bei Kurier- oder Lieferdiensten,
  • im Vertrieb sowie
  • bei regelmäßigen Langstreckenfahrten.

Gerade bei sommerlichen Fahrten über mehrere Stunden kann eine erhebliche UVA-Belastung entstehen. Für Deutschland existieren hierzu bislang allerdings nur begrenzte konkrete arbeitsschutzrechtliche Vorgaben.


Was das Arbeitsschutzrecht zur UV-Strahlung im Dienstfahrzeug aktuell vorgibt

Derzeit existieren keine speziellen deutschen Vorschriften, die sich ausdrücklich mit UV-Strahlung im Dienstfahrzeug befassen. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Arbeitgeber dieses Thema ignorieren dürfen.

Denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen grundsätzlich dazu, physikalische Einwirkungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Hinweis:
Wenn eine Gefährdung erkennbar ist, muss sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.

Die Technische Regel ASR A5.1 sowie die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) beziehen sich bislang primär auf Tätigkeiten im Freien. Für Tätigkeiten im Fahrzeug existieren derzeit dagegen noch keine konkretisierten Grenzwerte oder verbindlichen Bewertungssysteme.

Genau hier entsteht aktuell eine Grauzone. Denn fachlich spricht vieles dafür, dass regelmäßige und lang andauernde Expositionen im Fahrzeug durchaus relevant sein können – insbesondere bei empfindlichen Personen.

Für Unternehmen bedeutet das: Auch ohne spezielle Vorschriften empfiehlt es sich, mögliche Risiken frühzeitig im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung UV-Strahlung zu bewerten und geeignete Präventionsmaßnahmen festzulegen.

💡 Sie möchten beurteilen, ob für Ihre Beschäftigten Handlungsbedarf besteht? Die Experten von KUECK Industries unterstützen Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung und entwickeln praxistaugliche Lösungen für den betrieblichen Arbeitsschutz.


Welche Personen durch UV-Strahlung im Dienstfahrzeug besonders gefährdet sein können

Nicht alle Menschen reagieren gleich empfindlich auf UV-Strahlung. Besonders gefährdet sind nach den verfügbaren wissenschaftlichen Informationen unter anderem

  • Menschen mit heller Haut,
  • Personen mit vielen Pigmentmalen,
  • ältere Beschäftigte sowie
  • Beschäftigte mit Vorschädigungen der Haut.

Auch Medikamente können die Lichtempfindlichkeit deutlich erhöhen. In solchen Fällen sollte zusätzlich der behandelnde Arzt einbezogen werden.

Hier gewinnt die betriebsärztliche Bewertung zunehmend an Bedeutung. Der Betriebsarzt kann individuelle Risiken einschätzen und geeignete Maßnahmen empfehlen, um die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu schützen.


Was Unternehmen jetzt praktisch gegen UV-Strahlung im Dienstfahrzeug tun sollten

Auch wenn konkrete Spezialvorschriften fehlen, bedeutet das nicht, dass Unternehmen untätig bleiben sollten. Im Gegenteil: Gerade weil die wissenschaftlichen Hinweise auf Risiken zunehmen, empfiehlt sich ein pragmatischer präventiver Ansatz.

Dabei bietet sich das bewährte STOP-Prinzip des Arbeitsschutzes an. Es hilft dabei, geeignete Schutzmaßnahmen systematisch auszuwählen und umzusetzen.


Technische Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung im Dienstfahrzeug

Die wirksamste Lösung besteht darin, die UV-Strahlung im Dienstfahrzeug direkt an der Quelle zu reduzieren. Besonders diskutiert werden aktuell UV-Schutz-Folien. Diese können – abhängig vom Produkt – einen erheblichen Teil der UVA-Strahlung herausfiltern.

Wichtig ist dabei: Nicht jede Folie ist zulässig.

An den vorderen Seitenscheiben gelten straßenverkehrsrechtliche Anforderungen. Zulässig sind dort nur transparente Folien mit entsprechender Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) oder E-Kennzeichnung.

Dennoch stoßen technische Maßnahmen im Fahrzeug naturgemäß an Grenzen. Deshalb sollten sie immer gemeinsam mit organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen betrachtet werden.


Organisatorische Maßnahmen bei UV-Strahlung im Dienstfahrzeug

Oft sind organisatorische Lösungen besonders wirksam und ohne großen Aufwand umsetzbar. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fahrzeiten möglichst außerhalb intensiver Sonnenphasen
  • Reduktion unnötiger Langstrecken
  • Rotationsmodelle
  • Pausen außerhalb direkter Sonneneinstrahlung
  • Sensibilisierung der Beschäftigten

Gerade die Unterweisung wird künftig wichtiger werden. Denn viele Beschäftigte wissen schlicht nicht, dass UVA-Strahlung durch Seitenfenster dringen kann und dadurch eine regelmäßige Belastung entstehen kann.


Persönliche Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung im Auto

Wo technische oder organisatorische Lösungen nicht ausreichen, kommen persönliche Schutzmaßnahmen hinzu.

Hierzu zählen insbesondere:

  • langärmelige, leichte Kleidung
  • UV-Schutzkleidung
  • Sonnenbrillen mit UV-Filter
  • Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor

Sonnenschutzmittel ersetzen jedoch keine anderen Maßnahmen. Sie sind lediglich ein ergänzender Schutzbaustein und sollten immer mit weiteren Maßnahmen kombiniert werden.


Welche Rolle der Betriebsarzt bei UV-Strahlung im Dienstfahrzeug übernehmen kann

Gerade bei empfindlichen oder vorerkrankten Beschäftigten empfiehlt sich eine arbeitsmedizinische Bewertung.

Der Betriebsarzt kann insbesondere beurteilen,

  • ob individuelle Risiken bestehen,
  • ob Medikamente die Lichtempfindlichkeit erhöhen,
  • welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind und
  • ob arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote empfohlen werden sollten.

Dadurch lassen sich individuelle Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen festlegen.


Fazit: UV-Strahlung im Dienstfahrzeug sollte im Arbeitsschutz nicht unterschätzt werden

UV-Strahlung im Dienstfahrzeug ist kein klassisches Standardthema des Arbeitsschutzes – aber ein zunehmend relevantes Gesundheitsrisiko.

Während Windschutzscheiben moderner Fahrzeuge über gute UV-Filtereigenschaften verfügen, können Seiten- und Heckscheiben erhebliche Mengen an UVA-Strahlung durchlassen. Besonders bei regelmäßigen Langstreckenfahrten oder Tätigkeiten im Außendienst kann daraus eine relevante Belastung entstehen.

Konkrete Spezialvorschriften fehlen derzeit zwar noch. Dennoch ergibt sich bereits heute aus dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, mögliche Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Unternehmen sind deshalb gut beraten, das Thema frühzeitig aufzugreifen. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen können dazu beitragen, die Belastung deutlich zu reduzieren. Ergänzend kann die betriebsärztliche Beratung helfen, individuelle Risiken richtig einzuschätzen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Sie möchten wissen, wie Sie das Thema UV-Strahlung im Dienstfahrzeug in Ihrem Unternehmen rechtskonform und praxisnah berücksichtigen können? Die Experten von KUECK Industries unterstützen Sie gerne bei der Gefährdungsbeurteilung und beraten Sie zu geeigneten Maßnahmen im betrieblichen Arbeitsschutz.


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Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen mit UV-Strahlung im Dienstfahrzeug um? Haben Sie bereits Schutzmaßnahmen umgesetzt oder sehen Sie noch Herausforderungen?

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