Skip to main content

Arbeitsschutz im Sommer: Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

|

Im Stil von Vincent van Gogh veröffentlichten die Wetterexperten von donnerwetter.de die oben dargestellte Wetterkarte für den Sommer 2026 in Europa. Grün gefärbte Bereiche stehen dabei laut den Experten für normale Temperaturen, gelbe und rote Farben bedeuten: Hier wird es zu warm.


Der Sommer 2026 hat bereits begonnen und die ersten warmen Tage liegen hinter uns. Damit steigt für viele Unternehmen die Belastung durch Hitze und UV-Strahlung am Arbeitsplatz. Wer den Arbeitsschutz im Sommer nicht rechtzeitig organisiert, riskiert gesundheitliche Belastungen, höhere Ausfallzeiten und unnötige Gefährdungen. Erfahren Sie, warum Hitzeschutz und UV-Schutz jetzt in die Gefährdungsbeurteilung gehören und welche Maßnahmen Unternehmen umsetzen sollten.

Arbeitsschutz im Sommer beginnt nicht erst bei der nächsten Hitzewelle

Die ersten warmen Tage sind da, und damit beginnt für viele Betriebe eine Phase, für die im Arbeitsschutz oft zu spät Maßnahmen ergriffen werden.

Dabei sprechen sowohl aktuelle Sommerprognosen als auch die Erfahrungen der vergangenen Jahre dafür, Hitzeschutz und UV-Schutz nicht erst dann zu organisieren, wenn die Temperaturen bereits in die Höhe schießen.

Wer jetzt handelt, schützt Beschäftigte, reduziert Ausfallrisiken und schafft klare Abläufe für heiße Tage. Genau deshalb sollten Unternehmen den Sommer 2026 in ihrer Gefährdungsbeurteilung und ihren betrieblichen Schutzmaßnahmen mitdenken.

Viele Unternehmen behandeln Hitze wie ein „Wetterproblem“ und nicht wie eine vorhersehbare Einwirkung oder Belastung bei der Arbeit.

Das ist jedoch die falsche Perspektive. Hohe Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung, aufgeheizte Hallen, Fahrzeugkabinen oder Arbeitsplätze im Freien sind keine Zufallsereignisse, sondern typische saisonale Einflussfaktoren, auf die man sich vorbereiten kann.


Arbeitsschutz im Sommer: Gefährdungsbeurteilung anpassen

Wettereinwirkungen gehören deshalb grundsätzlich in die Gefährdungsbeurteilung.

Das gilt nicht nur für Baustellen oder Dacharbeiten, sondern ebenso für:

  • Produktionshallen
  • Lager
  • Küchen
  • Werkstätten
  • Pflegebereiche
  • Büros mit starker Sonneneinstrahlung
  • Fahrertätigkeiten

Hinzu kommt, dass aktuelle Modellrechnungen für den Sommer 2026 wieder auf einen überdurchschnittlich warmen Sommer in Mitteleuropa hindeuten.

Darauf weisen die Wetterexperten von donnerwetter.de bereits seit ihrer Sommerprognose vom 9. April 2026 hin. Sie beschreiben Deutschland und Mitteleuropa als „helles Orange“ mit häufig um 1,0 bis 1,5 Grad über dem Durchschnitt liegenden Temperaturen, verbunden mit wechselhafteren Phasen und erhöhtem Unwetter- und Starkregenrisiko.

Solche Langfristprognosen sind nicht punktgenau, aber sie sind als betriebliche Frühwarnung durchaus sinnvoll. Sie liefern keinen Tagesplan, wohl aber einen Anlass, Präventionsmaßnahmen frühzeitig zu organisieren.

Für die Gefährdungsbeurteilung heißt das ganz praktisch: Unternehmen müssen prüfen, welche Tätigkeiten im Sommer typischerweise besonders belastet sind, welche Personengruppen empfindlicher reagieren und welche Schutzmaßnahmen bereits vorhanden sind.

Besonders gefährdet sind regelmäßig:

  • Beschäftigte mit schwerer körperlicher Arbeit
  • Personen in Schutzkleidung
  • Beschäftigte mit Vorerkrankungen
  • ältere Menschen
  • Schwangere
  • neue oder noch nicht ausreichend akklimatisierte Mitarbeitende

Die DGUV weist in ihren Informationen ausdrücklich darauf hin, dass Kombinationen aus Temperatur, Luftfeuchte, Luftbewegung, Wärmestrahlung, Arbeitsschwere und Kleidung zu einer Hitzebelastung führen können, die Maßnahmen wie bei Hitzearbeit erforderlich macht.

Ebenso wichtig ist die Frage, ob Beschäftigte im Freien arbeiten und damit zusätzlich der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind.

Die DGUV Information 203-085 stellt klar, dass gerade Beschäftigte im Bauhandwerk, Straßenbau, in Bäderbetrieben, der Landwirtschaft oder in anderen Außenbereichen einer hohen Belastung durch UV-Strahlung und Hitze ausgesetzt sind.

Dabei geht es nicht nur um akuten Sonnenbrand, sondern auch um langfristige Gesundheitsgefahren wie Hautkrebs, Augenschäden und hitzebedingte Kreislaufbelastungen.

Die Expositionsdauer, die Tageszeit, reflektierende Oberflächen und die Arbeitsorganisation müssen daher in der Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich berücksichtigt werden und können eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge nach sich ziehen.

👉 Prüfen Sie jetzt gemeinsam mit den Arbeitsschutzexperten von KUECK Industries, ob Ihre Gefährdungsbeurteilung in dieser Hinsicht noch aktuell ist oder angepasst werden muss.


Hitzeschutz am Arbeitsplatz als Teil des Arbeitsschutzes im Sommer

Hitze am Arbeitsplatz ist kein Komfortthema, sondern ein Belastungs- und Sicherheitsfaktor.

Mit steigender Temperatur sinken Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit. Gleichzeitig nehmen Fehler, Kreislaufprobleme und Unfallrisiken zu.

Sommerhitze ist eine gesundheitliche Belastung mit möglichen Folgen von Flüssigkeitsmangel über Unwohlsein und Hitzeerschöpfung bis hin zu Hitzekollaps und Hitzschlag.

Hinzu kommt, dass Hitze sowohl die körperliche als auch die geistige Leistungsfähigkeit verändert.

Für Innenräume ist die ASR A3.5 die wichtigste Orientierung: Sie konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen in Arbeitsräumen und verlangt, dass Arbeitsstätten so beschaffen sein müssen, dass eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur besteht.

Bei Sommerhitze sind deshalb technische und organisatorische Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.

In der Praxis sind das zuerst alle Maßnahmen, die den Wärmeeintrag reduzieren:

  • außenliegender Sonnenschutz
  • geschlossene Fensterflächen während starker Hitze
  • frühmorgendliches oder nächtliches Lüften
  • Reduktion interner Wärmequellen
  • Verschattung
  • Nutzung geeigneter Lüftungs- oder Kühltechnik
  • Anpassungen der Raumbelegung

Zur Technik kommt die Arbeitsorganisation:

  • Flexibilisierung der Pausenregelungen
  • Anpassung von Arbeitszeiten
  • Anpassung von Kleiderregeln
  • klare Kommunikation über Gefahren und Schutzmaßnahmen

Zu den Maßnahmen kann oder muss sogar auch die Bereitstellung kalter Getränke gehören.

Für Sie im Alltag bedeutet das: Hitzeschutz ist dann gut organisiert, wenn er nicht erst bei 34 Grad improvisiert wird.

Unternehmen sollten vorab festlegen, welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen bei steigenden Temperaturen stufenweise greifen.

👉 Genau diese vorbereitete Logik erarbeiten die Arbeitsschutzexperten von KUECK Industries gerne mit Ihnen.


UV-Schutz am Arbeitsplatz im Freien

Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt mit dem UV-Index ein etabliertes Instrument zur Verfügung, um die Intensität der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung einzuschätzen.

Je höher der UV-Index, desto schneller kann bei ungeschützter Haut ein Sonnenbrand auftreten.

Für Deutschland misst das bundesweite UV-Messnetz an derzeit 43 Orten die UV-Belastung. Der UV-Index ist damit eine konkrete, tagesaktuelle Orientierungshilfe für Schutzmaßnahmen.

Für den Arbeitsschutz besonders wichtig ist die klare Schwelle: Sobald der UV-Index 3 oder höher ist, sollen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Wer Arbeitsplätze im Freien organisiert, muss deshalb den UV-Index als betrieblichen Planungswert beobachten.

Im Alltag stehen an erster Stelle technische Maßnahmen wie:

  • Schattenspender
  • Sonnensegel
  • mobile Überdachungen
  • Unterstände
  • verschattete Pausenbereiche

Wo das technisch nicht vollständig möglich ist, folgen organisatorische Maßnahmen, z. B.:

  • Arbeiten in die Morgen- oder Abendstunden verlegen
  • direkte Sonnenphasen in der Mittagszeit reduzieren
  • Tätigkeiten zwischen Sonne und Schatten wechseln lassen
  • Expositionszeiten begrenzen

Erst danach kommen personenbezogene Maßnahmen wie:

  • UV-Schutzkleidung
  • Kopfbedeckung
  • Augenschutz
  • Sonnenschutzmittel

Genau diese Reihenfolge ist wichtig, weil in der Praxis häufig sofort nur Sonnencreme verteilt wird. Das reicht als alleinige Maßnahme gerade bei regelmäßiger Außenarbeit nicht aus.


Arbeitsschutz im Sommer: Unterweisung für heiße Tage

Ebenso wichtig ist die Unterweisung.

Beschäftigte müssen Warnzeichen von Hitzebelastung erkennen können, besonders wenn sie im Freien arbeiten.

Dazu gehören:

  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
  • ungewöhnliche Erschöpfung
  • Muskelkrämpfe
  • Übelkeit
  • Konzentrationsstörungen

Das gilt besonders dann, wenn körperliche Arbeit, persönliche Schutzausrüstung und direkte Sonne zusammenkommen.

Wer Kolleginnen und Kollegen für solche Warnsignale sensibilisiert, stärkt zugleich die betriebliche Selbsthilfe.


Fazit: Arbeitsschutz im Sommer rechtzeitig organisieren

Ein heißer Sommer ist kein Ausnahmezustand mehr, sondern ein planbarer Einflussfaktor im Arbeitsschutz.

Unternehmen sollten deshalb jetzt die Gefährdungsbeurteilung anpassen, Hitzeschutz in Innenräumen organisieren, UV-Schutz für Tätigkeiten im Freien strukturieren und klare Sommerregeln für den Betrieb festlegen.

Die rechtlichen und fachlichen Grundlagen dafür sind vorhanden, von der ASR A3.5 über Empfehlungen der DGUV bis hin zu den tagesaktuellen UV-Daten des Bundesamts für Strahlenschutz.

Wer frühzeitig handelt, schützt nicht nur Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, sondern schafft auch Ruhe und Klarheit für die heißen Wochen, die sehr wahrscheinlich wiederkommen werden.

Die Arbeitsschutzexperten von KUECK Industries helfen gerne weiter.

Schauen Sie gerne noch einmal in unsere früheren Spezialartikel zum Thema:

Wie bereitet sich Ihr Unternehmen auf Hitze und UV-Strahlung vor? Nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion und teilen Sie Ihre Erfahrungen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert