Sicherheitskennzeichnung im Betrieb – diese Zeichen sollten Sie kennen
Die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sicherheitszeichen informieren Beschäftigte auf einen Blick über Gefahren, Verbote, notwendige Schutzmaßnahmen sowie Flucht- und Rettungswege. Die Technische Regel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ legt verbindlich fest, welche Kennzeichen Arbeitgeber einsetzen müssen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Sicherheitszeichen es gibt, welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie Sie die Kennzeichnung im betrieblichen Alltag richtig umsetzen.
Warum die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb unverzichtbar ist
Im betrieblichen Alltag bleibt oft wenig Zeit für lange Erklärungen. Genau hier entfaltet die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb ihre Wirkung: Sie vermittelt sicherheitsrelevante Informationen schnell, eindeutig und unabhängig von Sprache.
Sicherheitszeichen sind jedoch mehr als eine Empfehlung. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und Teil der Arbeitsschutzorganisation. Werden sie korrekt eingesetzt, erfüllen Arbeitgeber automatisch die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – dank der sogenannten Vermutungswirkung der ASR A1.3.
👉 Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Sicherheitskennzeichnung noch aktuell, vollständig und gut sichtbar ist.
Sicherheitskennzeichnung im Betrieb nach ASR A1.3 – die rechtlichen Grundlagen
Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Sie regelt:
- wann Sicherheitskennzeichen erforderlich sind
- wie sie gestaltet sein müssen (Form, Farbe, Symbol)
- wo und wie sie anzubringen sind
Zusätzlich verweisen die Regelwerke auf die DIN EN ISO 7010 und die DIN 4844-2, die für europaweit einheitliche und sprachunabhängige Symbole sorgen.
Die fünf Hauptarten der Sicherheitskennzeichnung im Betrieb
Die ASR A1.3 unterscheidet fünf klar definierte Kategorien. Jede Form hat eine eigene Bedeutung und darf nur eine eindeutige Aussage enthalten.
1. Verbotszeichen – gefährliche Handlungen verhindern
Verbotszeichen untersagen gefährliches Verhalten, bevor Risiken entstehen.
Merkmale:
- rund
- roter Rand und Querbalken
- schwarzes Piktogramm auf weißem Grund
Typische Beispiele:
- Rauchen verboten
- Zutritt für Unbefugte verboten
2. Warnzeichen – auf Gefahren aufmerksam machen
Warnzeichen weisen auf mögliche Gefahrenquellen hin, ohne Panik auszulösen.
Merkmale:
- dreieckig
- gelber Hintergrund
- schwarzes Piktogramm
Beispiele:
- Rutschgefahr
- Stromschlaggefahr
- Explosive Atmosphäre
3. Gebotszeichen – richtiges Verhalten einfordern
Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten verbindlich vor.
Merkmale:
- runde Form
- blauer Hintergrund
- weißes Symbol
Beispiele:
- Schutzhelm tragen
- Gehörschutz benutzen
- Augenschutz erforderlich
👉 Sind Ihre Gebotszeichen dort angebracht, wo die Gefahr tatsächlich besteht?
4. Rettungszeichen – Orientierung im Notfall
Rettungszeichen zeigen den Weg aus der Gefahr und markieren Erste-Hilfe-Einrichtungen.
Merkmale:
- rechteckig oder quadratisch
- grüner Hintergrund
- weißes Piktogramm
Typische Einsatzorte:
- Fluchtwege
- Notausgänge
- Erste-Hilfe-Räume
5. Brandschutzzeichen – im Ernstfall Sekunden sparen
Brandschutzzeichen kennzeichnen Einrichtungen zur Brandbekämpfung.
Merkmale:
- rechteckig oder quadratisch
- roter Hintergrund
- weißes Symbol
Beispiele:
- Feuerlöscher
- Brandmelder
- Löschdecken
Sicherheitskennzeichnung im Betrieb richtig anwenden
Die beste Sicherheitskennzeichnung nützt wenig, wenn sie falsch platziert oder schlecht sichtbar ist. Die ASR A1.3 fordert daher:
- dauerhafte und gut sichtbare Anbringung
- Platzierung direkt an der Gefahrenstelle
- Anpassung bei Umbauten oder neuen Maschinen
- mobile Kennzeichnung bei wechselnden Arbeitsbereichen (z. B. Baustellen)
Besonders wichtig: nachleuchtende Sicherheitskennzeichnung. In Bereichen ohne Sicherheitsbeleuchtung müssen Rettungs- und Brandschutzzeichen auch bei Stromausfall sichtbar bleiben. Hier gelten die Vorgaben der DIN 67510.
Sicherheitskennzeichnung und Gefährdungsbeurteilung
Die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb ist ein fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG, § 3a ArbStättV). Arbeitgeber müssen regelmäßig prüfen:
- Sind Sicherheitszeichen erforderlich?
- Entsprechen vorhandene Zeichen den aktuellen Normen?
- Werden alte Kennzeichnungen (z. B. nach BGV A8) noch eindeutig verstanden?
👉 Praxis-Tipp: Änderungen im Betrieb sollten immer Anlass sein, die Kennzeichnung neu zu bewerten.
Tipps für eine wirksame Sicherheitskennzeichnung im Betrieb
Damit Sicherheitszeichen ihren Zweck erfüllen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Verständlichkeit sicherstellen: Symbole müssen selbsterklärend sein
- Einheitlichkeit wahren: Keine Mischung alter und neuer Normen
- Sichtbarkeit prüfen: Regelmäßige Kontrolle auf Beschädigungen oder Verdeckung
- Unterweisung durchführen: Beschäftigte müssen die Bedeutung kennen
- Zusatzzeichen sinnvoll einsetzen: Klar und eindeutig, ohne Überladung
Wie KUECK Industries Sie unterstützen kann
Als beratende Ingenieure unterstützen wir von KUECK Industries Unternehmen gemeinsam mit unseren Partnern in den Bereichen:
- Arbeitssicherheit
- Betriebsmedizin
- Brandschutz
- Gefahrgut
- Umweltschutz
Wir prüfen Ihre bestehende Sicherheitskennzeichnung im Betrieb, unterstützen bei der Gefährdungseurteilung und sorgen für rechtskonforme, praxisnahe Lösungen.
👉 Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Kennzeichnung überprüfen oder aktualisieren möchten.
Fazit: Sicherheitskennzeichnung im Betrieb schafft Klarheit und Sicherheit
Die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb ist kein formaler Akt, sondern gelebter Arbeitsschutz. Sie verhindert Unfälle, erleichtert Orientierung im Notfall und erfüllt gesetzliche Pflichten. Wer die Vorgaben der ASR A1.3 konsequent umsetzt, schützt Beschäftigte und reduziert Haftungsrisiken.
💬 Ihre Meinung ist gefragt:
Wie setzen Sie Sicherheitskennzeichnung in Ihrem Betrieb um? Teilen Sie Ihre Erfahrungen gerne in den Kommentaren – wir freuen uns auf den Austausch!

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