Neue Entsorgungsregeln für Akkus und Batterien: Das verlangt die EU-Batterieverordnung 2023/1542 jetzt von Unternehmen
Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 verschärft seit Februar 2024 die Anforderungen an Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Batterien und Akkus. Mit dem kommenden BattDG entstehen für Unternehmen klare Pflichten – von der sicheren Lagerung über die brandschutztechnische Bewertung bis hin zur lückenlosen Dokumentation. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert, wen es betrifft und wie Sie die neuen Vorgaben effizient und sicher im Betrieb umsetzen.
Was steckt hinter der EU-Batterieverordnung 2023/1542?
Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 gilt seit dem 18. Februar 2024 und regelt erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Herstellung bis zur Entsorgung. Sie löst schrittweise das bisherige Batteriegesetz ab. In Deutschland wird die Verordnung über das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) umgesetzt, das voraussichtlich im Herbst 2025 in Kraft tritt.
Wesentliche Neuerungen der EU-Verordnung:
- Ausweitung der Produktverantwortung für Hersteller
- Vereinfachte Rückgabe von Lithium-Ionen-Batterien
- Erweiterte Rücknahmepflichten, u. a. für E-Bike- und E-Scooter-Akkus
- Neue Zuständigkeiten nationaler Behörden
- Stärkere Vorgaben für Sicherheit und Nachhaltigkeit
Die EU stellt damit strengere Anforderungen an Sammlung, Recycling und Dokumentation.
Warum Lithium-Ionen-Akkus besondere Aufmerksamkeit erfordern
Lithium-Ionen-Batterien sind leistungsfähig – aber brandgefährlich. Falsche Lagerung oder Entsorgung kann zu Kurzschlüssen und schweren Bränden führen.
Unternehmen müssen deshalb laut EU-Batterieverordnung und Arbeitsschutzrecht strengere Sicherheitsmaßnahmen beachten. Dazu gehören:
- Brandschutzgerechte Lagerung
- Getrennte Behälter für beschädigte und intakte Akkus
- Abkleben der Pole zur Vermeidung von Kurzschlüssen
- Feuerfeste Sammelbehälter und geeignete Löschkonzepte
Eine ausführliche Bewertung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung, die gemäß ArbSchG und GefStoffV verpflichtend ist.
Finden Sie hier mehr Informationen rund um Brandschutz und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Das heißt die EU-Batterieverordnung 2023/1542 für gewerbliche Abfallerzeuger
Altbatterien und gebrauchte Akkus gelten nach KrWG und AVV als gefährliche Abfälle. Für Unternehmen ergeben sich daraus klare Pflichten.
Ihre wichtigsten Aufgaben im Überblick
1. Sicher lagern
- Feuerfeste Sammelstellen
- Getrennte Lagerung beschädigter und intakter Akkus
- Geeignete Löschtechnik (z. B. Inertmaterial, Brandmelder, Sprinkler)
2. Fachgerecht zurückgeben
- Abgabe an zertifizierte Rücknahmesysteme
- Nutzung kommunaler Annahmestellen
- Auswahl zugelassener Transportdienstleister (Gefahrgutrecht)
3. Dokumentation sicherstellen
- Nachweis über Art und Menge der Altbatterien
- Dokumentierte Übergabe an Rücknahmestellen oder Entsorger
- Aufbewahrungspflichten beachten
Im neuen BattDG werden diese Pflichten weiter präzisiert und an die EU-Batterieverordnung angepasst.
Tipp: Unternehmen, die reguläre Rücknahmesysteme nutzen, sind nach § 50 Abs. 3 KrWG vom elektronischen Begleitscheinverfahren ausgenommen – interne Nachweise sind aber verpflichtend.
So setzen Sie die neuen Vorschriften im Betrieb korrekt um
Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur die Entsorgung, sondern alle internen Abläufe. Unternehmen sollten jetzt ihre Prozesse prüfen und anpassen.
1. Bestandsaufnahme
- Welche Batterietypen fallen an?
- In welchen Mengen?
- In welchen Bereichen (IT, Werkzeuge, Fahrzeuge, E-Bikes)?
2. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
- Bewertung der Brandgefahren
- Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen
- Berücksichtigung der Arbeitsschutzvorgaben
3. Organisation & Zuständigkeiten klären
- Wer sammelt Batterien?
- Wer übergibt an Rücknahmesysteme?
- Wer dokumentiert die Abgabe?
Klare Zuständigkeiten verhindern, dass Akkus in den falschen Abfallstrom geraten.
4. Beschäftigte unterweisen
Beschäftigte müssen wissen:
- wo Akkus abgegeben werden,
- wie die Pole gesichert werden,
- wie beschädigte Batterien erkannt werden.
Fazit: Jetzt handeln – die EU-Batterieverordnung 2023/1542 bringt viele Pflichten, aber auch Chancen
Mit der EU-Batterieverordnung 2023/1542 und dem kommenden BattDG ändern sich die Regeln für Batterieentsorgung grundlegend. Unternehmen, die jetzt ihre Prozesse prüfen und anpassen, reduzieren Risiken, erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und verbessern zugleich ihre Nachhaltigkeitsleistung.
Wir von KUECK Industries unterstützen Sie dabei als beratende Ingenieure in Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.
Gerne begleiten wir Sie bei Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzkonzepten oder beim Aufbau gesetzeskonformer Entsorgungsprozesse.
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