Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Gefahrstoffe
Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind die Grundlage für den betrieblichen Gefahrstoffschutz – doch sie allein reichen nicht aus. Erst eine verständliche, praxisorientierte Betriebsanweisung Gefahrstoffe sorgt dafür, dass Beschäftigte sicher arbeiten können. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie rechtssicher von der Gefährdungsbeurteilung zur Betriebsanweisung gelangen, welche Inhalte verpflichtend sind und worauf Sie bei der Erstellung nach TRGS 555 achten müssen.
Warum eine Betriebsanweisung Gefahrstoffe unverzichtbar ist
Sicherheitsdatenblätter liefern umfangreiche Informationen zu Zusammensetzung, Gefahren und Schutzmaßnahmen eines Stoffes. Doch sie sind meist fachlich und komplex formuliert – für Beschäftigte im Arbeitsalltag kaum verständlich.
Hier setzt die Betriebsanweisung Gefahrstoffe an: Sie übersetzt die Inhalte des Sicherheitsdatenblatts in klare Handlungsanweisungen – direkt am Arbeitsplatz, auf die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten.
👉 Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Betriebsanweisungen noch aktuell sind. SDB aus der Zeit vor 2020 sind häufig veraltet, da sich die europäischen Regeln (REACH, CLP) mehrfach geändert haben.
Rechtliche Pflicht nach GefStoffV: Von der Gefährdungsbeurteilung zur Betriebsanweisung
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht:
- Nach § 6 GefStoffV müssen sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, sobald Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen.
- Nach § 14 GefStoffV sind sie verpflichtet, eine Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache bereitzustellen.
Diese Anweisungen müssen:
- aktuell sein,
- schriftlich vorliegen,
- und sich auf die konkret verwendeten Gefahrstoffe und Tätigkeiten beziehen.
💡 Praxis-Tipp: Wenn Beschäftigte der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen Sie die Betriebsanweisungen auch in deren Muttersprache bereitstellen – in deutscher Sprache jedoch immer zusätzlich, da Deutsch Amtssprache ist.
➡️ Lesen Sie dazu unseren Blog: Warum Arbeitsschutzunterlagen in deutscher Sprache vorliegen müssen.
TRGS 555: Grundlage für die Erstellung der Betriebsanweisung Gefahrstoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 konkretisiert die Anforderungen der GefStoffV und beschreibt im Detail:
- Form und Inhalt einer Betriebsanweisung,
- Gestaltungshinweise (Farben, Piktogramme, Layout),
- das Verfahren zur Erstellung,
- sowie die Verknüpfung mit Unterweisungen nach § 14 GefStoffV.
Die Fachkräfte von KUECK Industries orientieren sich an dieser Regel, wenn sie Betriebsanweisungen fachkundig erstellen. Denn die TRGS 555 stellt klar:
Betriebsanweisungen sind Pflicht – kein freiwilliges Dokument.
Inhalt und Aufbau einer Betriebsanweisung Gefahrstoffe
Eine Betriebsanweisung ist kein beliebiges Informationsblatt, sondern folgt einem strukturierten Aufbau. Die TRGS 555 nennt klare Mindestanforderungen:
Pflichtinhalte einer Betriebsanweisung:
- Arbeitsbereich/Tätigkeit – Für welche Tätigkeit gilt die Anweisung?
- Gefahren für Mensch und Umwelt – Welche Gefährdungen bestehen konkret?
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln – Welche PSA ist zu tragen, welche Regeln gelten?
- Verhalten im Gefahrfall – Was ist bei Leckagen, Bränden oder Verschütten zu tun?
- Erste Hilfe – Welche Maßnahmen sind bei Unfällen einzuleiten?
- Entsorgung – Wie sind Reste oder leere Gebinde korrekt zu entsorgen?
📋 Gestaltungsempfehlungen nach TRGS 555:
- DIN A4-Format mit klarer Gliederung und Überschriften
- Farblich hervorgehobene Abschnitte
- Piktogramme nach CLP-Verordnung und ASR A1.3
- Platzierung direkt am Arbeitsplatz (Aushangpflicht)
Verständliche Sprache – ein Muss für den Arbeitsschutz
Die TRGS 555 fordert, dass die Betriebsanweisung Gefahrstoffe verständlich formuliert sein muss. Das bedeutet:
- Kurze, klare Sätze
- Verzicht auf Fachjargon
- Ergänzung durch Piktogramme und Symbole
In bestimmten Bereichen – etwa in Einrichtungen für Menschen mit Handicap – ist die Verwendung einfacher Sprache sinnvoll oder sogar erforderlich.
➡️ Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag: Leichte Sprache im Arbeitsschutz – So schaffen Sie echte Barrierefreiheit.
Von der Theorie zur Praxis: Beispiel aus dem Betrieb
Ein Sicherheitsdatenblatt beschreibt etwa den Umgang mit einem Lösemittel. Es enthält Werte zu Flammpunkt, Explosionsgrenzen und Toxizität – doch für Beschäftigte in der Lackiererei sind konkrete Handlungsanweisungen entscheidend:
- „Nur in gut belüfteten Bereichen arbeiten“
- „Zündquellen fernhalten“
- „Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk tragen“
So wird aus Fachwissen praxisgerechter Arbeitsschutz.
Die Fachkräfte von KUECK Industries helfen Ihnen dabei, diese Informationen fachkundig in Ihre Betriebsanweisungen zu übertragen.
Aktualisierungspflicht und Verknüpfung mit Unterweisungen
Sobald sich rechtliche Rahmenbedingungen oder Grenzwerte ändern, müssen Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung aktualisiert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte darüber unverzüglich zu informieren.
💡 Tipp: Verknüpfen Sie die Aktualisierung der Betriebsanweisungen mit dem festen Turnus Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. So bleibt Ihr Gefahrstoffmanagement rechtskonform und konsistent.
Die Unterweisung nach § 14 GefStoffV basiert auf den Betriebsanweisungen. Sie muss:
- vor Aufnahme der Tätigkeit,
- und mindestens jährlich erfolgen,
- dokumentiert werden.
Unterstützung durch Fachkundige – Ihr Partner: KUECK Industries
Die Erstellung einer Betriebsanweisung Gefahrstoffe erfordert Fachkunde, Erfahrung und Aktualität.
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei:
- der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Betriebsanweisungen,
- der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen,
- sowie bei Schulungen und Unterweisungen.
➡️ Mehr erfahren: Arbeitssicherheit bei KUECK Industries
Fazit: Betriebsanweisungen sind gelebter Arbeitsschutz
Der Weg vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Gefahrstoffe ist nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern auch ein zentraler Bestandteil der gelebten Sicherheitskultur.
Wer Betriebsanweisungen regelmäßig prüft, verständlich gestaltet und in Unterweisungen einbindet, sorgt für:
- Rechtssicherheit,
- Verständnis bei Beschäftigten,
- und mehr Sicherheit im Betrieb.
Betriebsanweisungen sind weit mehr als Pflichtdokumente – sie sind praktische Werkzeuge für Sicherheit, Vertrauen und Transparenz.
🧩 Weiterführend empfohlen:
- Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe
- TRGS 555 im Originaltext (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
💬 Ihre Meinung ist gefragt!
Wie gehen Sie im Betrieb mit Betriebsanweisungen um? Nutzen Sie Vorlagen oder eigene Systeme?
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