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Praxisnah & aktuell: 

Neue DGUV-Materialien und spannende Projekte im Arbeitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz entwickeln sich ständig weiter – neue Materialien, Vorschriften und Praxisbeispiele unterstützen Unternehmen dabei, ihre Verantwortung wahrzunehmen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen vier aktuelle Themen vor: die neuen Erste-Hilfe-Karten der DGUV, eine praktische Fahrrad-Checkliste für den sicheren Betriebsalltag, wichtige Hinweise zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel sowie ein spannendes Projekt zur Genehmigung einer Energiespeicheranlage im Wasserschutzgebiet.

Alle Beispiele zeigen: Mit klaren Regeln, geprüfter Technik und innovativen Lösungen lassen sich Sicherheit und Nachhaltigkeit im Betrieb wirksam fördern.


DGUV Erste-Hilfe-Karte mit allgemeinen Verhaltensregeln für verletzte oder erkrankte Personen im Betrieb
Quelle: DGUV, Erste-Hilfe-Karte „Allgemeine Verhaltensregeln“

Neue Erste-Hilfe-Karten für den Betrieb

Die DGUV stellt ab sofort neue Erste-Hilfe-Karten bereit. Das handliche Format bietet Beschäftigten klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen für den Notfall: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern, Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten.

Gerade in Stresssituationen sind kurze, klare Hinweise entscheidend. Die robusten Karten passen in jede Geldbörse oder lassen sich direkt am Arbeitsplatz platzieren – so behalten Mitarbeitende auch in Ausnahmesituationen die Handlungssicherheit. Arbeitgeber sollten die Karten aktiv verteilen. Ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
👉 Hier geht es zum Download der Erste-Hilfe-Karten.


DGUV Checkliste Prüfen Dein Rad – Checkliste für das sichere Betriebsfahrrad mit Hinweisen zu Bremsen, Beleuchtung, Reifen und Helm
Quelle: GUV, Checkliste „Prüf Dein Rad!“ (DGUV Information 202-097)

Checkliste für Betriebsfahrräder: „Prüf Dein Rad!“

Ob für den Weg zwischen Standorten oder für kurze Dienstfahrten in der Stadt – Fahrräder gehören längst zum Arbeitsalltag. Damit die Sicherheit nicht auf der Strecke bleibt, hat die DGUV die Checkliste „Prüf Dein Rad!“ veröffentlicht.

Die kompakte Übersicht unterstützt Mitarbeitende bei der regelmäßigen Kontrolle: Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Klingel, Kette und Pedale werden Schritt für Schritt geprüft. Ergänzend erinnert die Liste an persönliche Schutzausrüstung wie den Fahrradhelm.

Mit nur wenigen Minuten Aufwand pro Woche lässt sich die Verkehrssicherheit deutlich verbessern. Arbeitgeber profitieren, wenn sie die Checkliste im Betrieb aktiv einsetzen – denn so wird Radfahren nicht nur praktisch, sondern auch sicher.
👉 Hier finden Sie die DGUV-Checkliste.


Elektrogeräteprüfung (E-Check) nach DGUV Vorschrift 3 – Messgerät mit Mehrfachsteckdose am Arbeitsplatz

Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen: Pflicht für mehr Sicherheit

Defekte Kabel, beschädigte Stecker oder überlastete Mehrfachsteckdosen – elektrische Geräte bergen erhebliche Gefahren. Deshalb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 3 vor, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen.

Die Prüfungen erfolgen nach DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702) durch befähigte Personen. Die Prüffristen richten sich nach den Einsatzbedingungen: Während im Büro meist eine jährliche Prüfung genügt, sind in Werkstätten oder Produktionsbereichen kürzere Intervalle notwendig.

Ebenso wichtig: die Dokumentation. Nur wer Nachweise über bestandene Prüfungen vorlegen kann, erfüllt seine Pflichten und reduziert Haftungsrisiken.
👉 KUECK Industries unterstützt Unternehmen mit praxiserprobten Formularen und einem komfortablen Bestellservice für E-Checks – unter Leitung eines erfahrenen Elektromeisters. Mehr Informationen finden Sie in unserer Infobroschüre. Unser Bestellformular gibt es hier. 


Stromspeicheranlage in Containerbauweise mit Windkraftanlagen im Hintergrund als Beitrag zur Energiewende

Genehmigung für umweltfreundliche Energiespeicheranlage erreicht

Die Energiewende in Deutschland schreitet voran – Windkraftanlagen liefern wertvollen Strom. Doch nicht immer kann die Energie direkt ins Netz eingespeist werden. Hier kommen Stromspeicheranlagen ins Spiel, die inzwischen in Containergröße realisierbar sind.

Diese Speicher enthalten spezielle Batteriezellen, die wassergefährdende Stoffe einschließen. Deshalb ist für den Betrieb eine wasserrechtliche Genehmigung nach WHG und AwSV erforderlich. Notwendige Gutachten dürfen nur von entsprechend qualifizierten Sachverständigen erstellt werden.

KUECK Industries verfügt über diese Gutachterkompetenz – zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024. So konnten wir kürzlich dazu beitragen, dass eine Energiespeicheranlage sogar in einem Wasserschutzgebiet genehmigt wurde und nun errichtet wird.
👉 Mehr über unsere Leistungen im Gewässerschutz erfahren Sie hier.