Im Rahmen des Wachstumschancengesetztes führt der Gesetzgeber zum 01.01.2025 die elektronische Rechnung – kurz eRechnung – im Verkehr zwischen gewerblichen und gleichgestellten Partnern ein.
Auch wir können die eRechnung ab dem 01.01.2025 empfangen und verarbeiten. Gerne teilen wir Ihnen auf Nachfrage mit, an welche Email-Adresse Rechnungen an uns gesendet werden sollen.
Bis voraussichtlich zum 31.12.2026 (gesetzliche Übergangsfrist) dürfen Sie uns Ihre Rechnungen weiterhin als „sonstige Rechnung“ als PDF-Datei zusenden.
Auch wir versenden im Rahmen dieser Übergangsfrist unsere Rechnungen als „sonstige Rechnung“ ebenfalls zurzeit noch als PDF-Datei oder in Papierform, der Übergang wird fließend sein.
Sollten Sie dazu Fragen haben verweisen wir auf das Bundesfinanzministerium hier: Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025
Privatverbraucher sind davon nicht betroffen und erhalten ihre Rechnungen weiterhin als PDF-Datei oder in Papierform.
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