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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufheben lassen – Ist das notwendig?

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Ist man erkrankt, so wird man in der Regel vom Hausarzt für einen Zeitraum krank geschrieben. Doch was ist, wenn man vor Ablauf dieses Zeitraums wieder genesen ist? Kann man einfach arbeiten gehen oder muss von vorab die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufheben lassen?

Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit Anfang 2024 gelten die Regelungen für die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dies führte jüngst zu einer interessanten Aussage eines Mitarbeiters in einem Kundenbetrieb von KUECK Industries:

„Mein Hausarzt hat gesagt, wenn ich eine AU eingereicht habe und ich früher aufgrund von Genesung arbeiten gehen kann, er diese zunächst aufheben muss.“

Grund genug für uns, diese Frage zu beleuchten. In arbeitsrechtlichen Fragen empfehlen wir aber immer den Rat eines Fachanwaltes einzuholen.

Was steht in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss vom behandelnden Arzt ausgestellt werden. Er gibt in der Bescheinigung u.a. an

  • den Beginn der AU,
  • das voraussichtliche Ende der AU,
  • das Datum der Ausstellung und
  • ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt.

Der Arzt muss u.a. eigentlich klären, ob die festgestellte Erkrankung den Arbeitnehmer an der Ausübung seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben hindert oder er durch seine Erkrankung andere gefährdet und dann entscheiden, ob eine solche AU überhaupt notwendig ist.

Die AU stellt kein Arbeitsverbot dar, sondern gibt lediglich eine Prognose des behandelnden Arztes über die zu erwartende Dauer der Arbeitsunfähigkeit ab. Fühlt sich ein Beschäftigter trotz einer AU wieder gesund, so darf er grundsätzlich auch arbeiten.

Achtung: Setzen Sie einen arbeitsunfähigen Beschäftigten wieder ein, können Sie gegen Ihre Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufheben lassen? – TIPP:

Erscheint ein offiziell arbeitsunfähiger Beschäftigter vor Ablauf der AU wieder zur Arbeit, empfehlen wir Ihnen sich zu vergewissern, ob der Mitarbeiter tatsächlich wieder einen arbeitsfähigen Eindruck macht. Im Zweifel fertigen Sie eine kurze Aktennotiz an und lassen Sie diese vom Beschäftigten unterschreiben. Wenn Sie das so machen, müssen Sie keine ärztliche Bescheinigung über die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit fordern bzw. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufheben lassen.

Im Zweifel Betriebsarzt kontaktieren

Haben Sie aber trotz der Erklärung des Mitarbeiters Erkenntnisse oder Wahrnehmungen, welche die Vermutung nahelegen, dass die Person noch nicht wieder arbeitsfähig ist, empfehlen wir im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht den Betriebsarzt einschalten oder eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit beizubringen.

 

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