Gefährdungsbeurteilung
Schützen Sie sich und Ihre Unternehmen
Jedes Unternehmen braucht eine Gefährdungsbeurteilung, das ist Gesetz. Ob nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Biostoff-Verordnung (BioStoffV) oder zum Beispiel Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell sein und fachkundig erstellt werden. Im Falle eines Arbeitsunfalls wird sehr schnell nach der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit gefragt. Ist die Gefährdungsbeurteilung dann nicht fachkundig, aktuell und umfassend erstellt, drohen dem Unternehmer und seinen Führungskräften haftungsrechtliche Folgen.
In der Regel kann eine Person alleine nicht fachkundig sein. Die Mitarbeiter von KUECK Industries sind im Team, oft gemeinsam mit den Mitarbeitern der Auftraggeber, fachkundig. So erhalten Sie eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung. Die Erstellung kann unabhängig von der Betreuung als Einzelprojekt erfolgen. Einige unserer Referenzprojekte außerhalb der Regelbetreuung sind
- Neubau eines Klinikzentrums
- Neubau eines Laborgebäudes für Arbeiten mit Infektionsgefahren
- Neubau eines Logistikzentrums
- Neubau eines Verwaltungsgebäudes
- Aufbau und Inbetriebnahme von kunststoffverarbeitenden Maschinen
- Umbau und Inbetriebnahme einer neuen Zentralsterilisation
- Einsatz medizinischer Laser
Das sagen Aufsichts- und Kontrollpersonen über unsere Gefährdungsbeurteilungen
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Gefährdungsbeurteilungen wie diese würde ich mir bei all unseren Kunden wünschen. Dann hätten wir weniger Unfallereignisse…
Herr M., Aufsichtsperson einer BG -
Von der Firma KUECK habe ich schon mehrere Gefährdungsbeurteilungen gesehen. Die sind immer umfassend, vollständig und entsprechen den Anforderungen. Die muss ich nicht mehr kontrollieren…
Frau D., Gewerbeaufsichtsbeamtin
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