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EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Die Europäische Union (EU) hatte 2022 die Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD). Doch welche Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und was ist hierbei zu beachten?

Ab wann ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung Pflicht?

Seit Anfang 2023 ist sie in Kraft und bis Mitte 2024 muss sie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen ab dem Jahr 2025, erstmals für das Geschäftsjahr 2024, einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, der auch die Lieferkette abdeckt.

Vorteile eines Nachhaltigkeitsberichts

Als Berater und Ingenieure im Arbeits- und Umweltschutz wurde an die Mitarbeiter von KUECK Industries wiederholt die Frage gerichtet, ob und wie man dort tätig werden muss. Hinweise im Netz, wonach die Richtlinie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Herausforderung darstellt, sorgen zusätzlich für Verunsicherung. Natürlich kann jedes Unternehmen für sich entscheiden, ohne rechtliche Verpflichtung die Anforderungen der Richtlinie für sich als Chancen zu sehen und eine Berichterstattung über eine nachhaltige Unternehmensführung zu bieten. Möglicherweise stärken sie damit die Resilienz, Agilität und Glaubwürdigkeit eines Unternehmens, also auch die Wettbewerbsfähigkeit. Auch wir von KUECK Industries engagieren uns hier, aber auf freiwilliger Ebene.

Wer muss berichten?

Das Umweltbundesamt nimmt dazu ausführlich Stellung: Ab wann ein Unternehmen als groß gilt, wird demnach in der EU-Bilanzrichtlinie mit Hilfe von Schwellenwerten zur Bilanzsumme, den Umsatzerlösen und der Beschäftigtenzahl definiert. Laut Behörde hat die Europäische Kommission die finanziellen Schwellenwerte kürzlich inflationsbedingt angehoben. Somit gelten Unternehmen als „groß“, die zwei von drei der folgenden Kriterien überschreiten:

  • Bilanzsumme: 25.000.000 €
  • Nettoumsatzerlöse: 50.000.000 €
  • durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftige: 250

Diese Berichtselemente und -themen sind zu beachten

Nach der Richtlinie müssen Unternehmen bezogen auf ihren Nachhaltigkeitsprozess unter anderem folgende Informationen offenlegen (Quelle Umweltbundesamt):

  • Governance-Strukturen
  • Geschäftsmodell und Strategie
  • Sorgfaltspflichten-Prozesse (engl. „Due Diligence“), einschließlich tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
  •  Nachhaltigkeitsbezogene finanzielle Risiken und Chancen
  • Zielsetzungen und erreichte Fortschritte
  • Maßnahmen
  • Leistungsindikatoren
  • Prozess- zur Wesentlichkeitsanalyse

Ob Sie qualitativ oder quantitativ berichten, zukunfts- oder vergangenheitsbezogen sind und kurze, mittlere und/oder langfristige Zeiträume abdecken, bleibt Ihnen überlassen. Grundsätzlich gilt: Sie berichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung über die eigenen Aktivitäten inklusive der Wertschöpfungsketten Ihres Unternehmens.

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen Sie die folgenden Berichtsthemen abdecken:

Umwelt

  • Klimaschutz ⁠ und Klimaanpassung
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Umweltverschmutzung
  • Biodiversität⁠ und Ökosysteme

Soziales und Menschenrechte

  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit
  • Arbeitsbedingungen
  • Achtung der Menschenrechte

Governance

  • Unternehmensethik und Unternehmenskultur
  • Lobbying
  • Faire Geschäftsbeziehungen

Die konkreten Berichtsanforderungen werden in Nachhaltigkeitsberichtsstandards definiert, den sog. „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS). Diese hat die Europäische Kommission im Juli 2023 als delegierten Rechtsakt verabschiedet. Branchenspezifische Standards sollen später folgen. Sie finden mehr Informationen dazu auf einer Internetseite des Umweltbundesamtes.

Fazit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wenn Sie zwei der drei oben genannten Kriterien erfüllen, Ihr Unternehmen demnach als „groß“ gilt, dann sind Sie ab dem Jahr 2025 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. In allen anderen Fällen können Sie das freiwillig machen. Die Experten von KUECK Industries und deren Partner helfen Ihnen gerne schon jetzt dabei weiter, die Auslöseschwellen zu prüfen und eine Berichterstattung vorzubereiten.

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