Skip to main content

Tipp: Neue Regelungen zum Umgang mit Bauschutt.

|
Am 01.08.2023 sind neue Regelungen zum Umgang mit Bauschutt in Kraft getreten. Diese betreffen sowohl Privatleute, als auch Unternehmen. Ursache ist das Inkrafttreten der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz. Als Unternehmen sind Sie beim Anfall von Bauschutt gleich auch gewerblicher Abfallerzeuger mit allen Konsequenzen. „Einfach mal abholen lassen“ funktioniert dann nämlich nicht mehr.

Die sogenannte Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Sie besteht aus mehreren Teilen. Den Kern bilden die Einführung einer neuen Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Gleichzeitig wurden damit auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Erstmalig sollen damit bundeseinheitliche Regelungen geschaffen werden.

Verschiedene Branchenverbände kritisieren in den Medien nun einen Dschungel an Nachweisforderungen und Rechtsunsicherheit. So würden Unternehmen inzwischen keinen Entsorger mehr finden, der Bauschutt überhaupt noch annehmen will. Mehrere Anfragen dazu haben wir bereits erhalten. Deswegen empfehlen wir von KI aktuell Ihnen, sich nicht ins Boxhorn jagen zu lassen. Holen Sie mehrere Angebote für die Abholung von Bauschutt ein. Fragen Sie im Zweifel Ihren örtlichen Entsorger, wie in Ihrer Kommune mit Bauschutt umzugehen ist. Im Übrigen können Sie sich in abfallrechtlichen Fragen auch an die Abfallbeauftragten von KUECK Industries wenden. Die können Ihren Abfall zwar nicht entsorgen, Sie aber bei der rechtskonformen Entsorgung beraten und unterstützen. Eine FAQ-Liste dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums. Die LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) hat ebenfalls einen FAQ-Katalog herausgegeben.

Schreiben Sie einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert