Neues Jahr, neue Pflichten für Ihr Unternehmen
Mit dem Beginn des neuen Jahres ticken auch Ihre Uhren wieder neu. Sie müssen jetzt prüfen und festlegen, welche jährlich wiederkehrenden Pflichten auf Sie zukommen. Uns von KI aktuell fallen da einige Aufgaben ein, die Sie zu Beginn des neuen Jahres auf dem Schirm haben und bearbeiten sollten. Nachfolgend haben wir für Sie einige davon zusammengefasst.
Ist Ihre Gefährdungsbeurteilung noch aktuell?
Die Gefährdungsbeurteilung muss der Realität in Ihrem Unternehmen entsprechen. Änderungen an Arbeitsplätzen oder in Arbeitsabläufen können zur Notwendigkeit einer Änderung oder Anpassung führen. Deswegen verlangen Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger, dass sie diese regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen. Dafür gibt es derzeit keine vorgeschriebene Frist, außer Sie lassen Tätigkeiten mit Infektionsgefährdungen ausführen. Dort beträgt die Frist längstens zwei Jahre. Die Überprüfung und eventuell vorgenommene Änderungen sind zu dokumentieren.
Unterweisung – und jährlich grüßt das Murmeltier!
Einmal im Jahr müssen Sie Ihre Beschäftigten im richtigen und sicheren Arbeiten unterweisen. Die Inhalte der Unterweisung ermitteln Sie wieder über die Gefährdungsbeurteilung. Achten Sie darauf, dass Sie nichts vergessen. Die Berater KUECK Industries von helfen Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung gerne weiter. Wir stellen Ihnen Formulare oder erstellen für Sie die Unterweisungsvorlage. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir auch den Schulungspart.
Hinweis: Die Unterweisung ist nur dann durchgeführt, wenn sie auch dokumentiert ist. Es muss aufgeschrieben und unterschrieben sein, wer – wann – wen unterwiesen hat und welche Inhalte (in Stichworten) vermittelt wurden. Ohne diesen Nachweis haben Sie die Unterweisung nicht durchgeführt.
Für manche Themen – zum Beispiel Arbeitsmittel oder PSA – ist die Praxis notwendig. Andere Themen können in der Theorie abgearbeitet werden. Auch gegen eine teilweise elektronische Form ist nicht zwingend etwas einzuwenden, wenn Sie sich im Anschluss an die Unterweisung davon überzeugen können, ob die Inhalte auch verstanden wurden.
Wiederkehrende Prüfungen müssen beauftragt und durchgeführt werden!
Wie oben in dem Artikel über Regalanlagen bereits beschrieben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch ermittelt haben, ob und wenn ja welche wiederkehrenden Prüfungen erforderlich sind. Man kann verallgemeinert sagen, dass die meisten Prüfungen jährlich fällig sind. Deswegen ist es sinnvoll zu Beginn eines Jahres zu prüfen, ob und wenn ja welche Prüfungen wann beauftragt oder durchgeführt werden müssen. Nachfolgend exemplarisch einige häufig in Frage kommende Prüfthemen:
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (meist jährlich oder zweijährlich)
- ortsfeste elektrische Anlagen (alle vier Jahre)
- Feuerlöscher (alle zwei Jahre)
- Fahrzeuge (jährlich)
- Aufzüge Hauptprüfung (alle zwei Jahre)
- Medizinprodukte, Brandschutztüren, Rauch-Wärme-Abzugsanlagen, Regalanlagen, Arbeitsmaschinen, …
Hinweis: Die Prüfung gilt nur dann als durchgeführt, wenn Ihnen ein Prüfbericht/-protokoll vorliegt. Bei Aufzügen zum Beispiel muss auch eine Prüfplakette deutlich sichtbar angebracht sein.
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