Energie sparen? Was, wenn Strom und Gas abgestellt werden?
Energiesparen – das ist die Aufforderung an uns alle. Politik und Medien richten sie unablässig an uns. Für viele unter Ihnen stellen sich wahrscheinlich die gleichen Fragen, wie uns:
Was tun wir, wenn es zum Super-GAU kommt? Wie bereiten wir uns vor?
Wie können wir jetzt einsparen.
KI aktuell hat nachfolgend ein paar Überlegungen für Sie angestellt.
Änderungen und Folgen vorausschauend abschätzen.
Wie in den beiden vorangehenden Ausgaben von KI aktuell bereits geschrieben müssen Sie in einem solchen Fall ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen. Wenn nötig müssen die Schutzmaßnahmen angepasst werden.
Besser ist es aber aus Sicht der Experten von KUECK Industries, das Mittel der Gefährdungsbeurteilung schon jetzt vorausschauend anzuwenden. Betrachten Sie jetzt sogenannte „what if“-Szenarien und ermitteln Sie mögliche Risiken bei der Umstellung von Prozessen und Arbeitsabläufen. So erfahren Sie schon jetzt, welche Folgen und geänderten Schutzmaßnahmen auf Sie zukommen und wie Sie diese vorbereiten können.
Homeoffice hat sich bewährt.
„Homeoffice“ hat sich unter Corona-Bedingungen bewährt. Zwar ist derzeit die Rechtsgrundlage dazu nach dem Arbeitsschutzrecht nicht mehr gegeben, aber verboten ist es nicht. Um Energie zu sparen ist es also eine durchaus zulässige Diskussion, mögliche Arbeiten wieder ins heimische Umfeld zu verlegen. Welche Bedingungen dort gelten haben wir in dem vorstehenden Artikel zum Hitzeschutz bereits beleuchtet. Sprechen Sie mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit von KUECK Industries rechtzeitig darüber.
Was machen wir mit den Wassertemperaturen?
Auch hier können Sie Energie sparen. Zwar sollen Sie nach ASR A4.1 an Wasch- und Duschplätzen warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität vorhalten. Die Temperatur des warmen Wassers ist arbeitsschutzrechtlich nicht vorgeschrieben. Allerdings gelten für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung im Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Anforderungen an die Mindesttemperatur zum Legionellenschutz. Darauf weisen sowohl das Umweltbundesamt, als auch das Bundesgesundheitsministerium in anderem Zusammenhang ausdrücklich hin. KI aktuell meint, dass man Durchlauferhitzer an Handwaschbecken durchaus abschalten kann um Energie zu sparen und stattdessen geeignete Seifen und Händedesinfektion bereitstellen darf.
Dort wo Arbeitnehmern Duschgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden, soll unter Beachtung der Anforderungen der TrinkwV die Temperatur des vorgemischten Wassers 43 °C nicht überschreiten. Mehr Anforderungen sind somit nicht gestellt. Abschalten können Sie die Duschen nicht, wenn diese aufgrund der Gefährdungsbeurteilung unter Anwendung von ASR A4.1 Nr. 6 erforderlich sind.
Wie sieht es mit den Raumtemperaturen aus?
Auch wir von KI aktuell wissen derzeit nicht, ob der Gesetzgeber analog zum Corona-Arbeitsschutz auch in diesem Fall wieder Abweichungen zulässt. Da die Anforderungen an die Raumtemperatur nach der ASR A3.5 „nur“ empfehlenden Charakter haben, wäre ein Absenken der Raumtemperaturen erst einmal nicht verboten.
Nutzen Sie die Spielräume, die Ihnen die Tabelle 1 der ASR eröffnet:
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von KUECK Industries helfen Ihnen gerne dabei. Wir lernen in den Medien gerade, dass jedes °C zählt. Büros müssen also nicht eine Raumtemperatur von 21 – 22 °C haben, 19 – 20 °C reichen in dieser Phase vielleicht auch.
Was ist mit der Beleuchtung?
Dass Sie mit neuen modernen Leuchtmitteln wie LED am meisten Energie sparen können ist bekannt. Doch auch mit energiesparender Beleuchtung können Sie den Stromverbrauch weiter optimieren. Keine Vorschrift verlangt von Ihnen, dass die Beleuchtung in ungenutzten Toiletten- und Duschräumen eingeschaltet sein muss. Auch in Produktion und Logistik darf die Beleuchtung in nicht genutzten Bereichen oder während Pausen gedimmt oder sogar ausgeschaltet werden.
Die ASR A3.4 beschreibt nur für bestimmte Bereiche und Tätigkeiten Mindestbeleuchtungsstärken. Aber abgesehen von der Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und die Sicherheitsbeleuchtung gibt es keine Anforderungen an die Beleuchtungsdauer. Lassen Sie sich auch hier von Ihrer Fachkräfte für Arbeitssicherheit von KUECK Industries beraten.
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