Die DGUV hat in einem Report dieses Thema intensiver beleuchtet. Im IFA Report 4/2022 wird deswegen umfangreich auf Gefahren und Risiken solcher, elektrisch höhenverstellbarer, Therapieliegen eingegangen.
Verordnungen und Richtlinien für Medizinprodukte und den Arbeitsschutz sehen vor, dass solche Liegen sicher sein müssen. An Liegen, bei denen durch ihre Bauweise ein Unfall nicht sicher ausgeschlossen werden kann, muss deswegen das Risiko der Einklemmung zwischen den Liegenteilen durch konstruktive oder technische Schutzmaßnahmen gemindert werden. Besonders gefährlich sind dabei sogenannte Scherenhubsysteme zwischen denen Menschen oder Körperteile eingeklemmt werden können.
Art- und Umfang der Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen ermitteln Sie mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. Der IFA-Report stellt dazu ein Verfahren vor, mit dessen Hilfe die Wirksamkeit einer Schutzmaßnahme bewertet werden kann. Denken Sie bitte daran, dass die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 3 BetrSichV fachkundig durchgeführt werden muss. Die Berater von KUECK Industries stehen dazu fachkundig an Ihrer Seite.
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